Wie lässt sich eine Auslieferung aus Mexiko verhindern? Gründe, Rechtsbehelfe und Fristen
In Mexiko trifft die Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE, Außenministerium) die abschließende Verwaltungsentscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung einer Auslieferung, nachdem ein Bundes-Juzgado de Distrito (Bezirksgericht) das Ersuchen geprüft und eine rechtliche Stellungnahme abgegeben hat. Eine Bewilligung der SRE wird mit einem indirekten verfassungsrechtlichen Verfahren, dem juicio de amparo, angegriffen, nicht mit einem gewöhnlichen Rechtsmittel. Hat die SRE die Auslieferung bereits bewilligt, beschaffen Sie sofort die unterzeichnete Entscheidung und den Zustellungsnachweis und lassen Sie durch mexikanische Rechtsberatung den passenden Amparo-Antrag sowie eine Aussetzung der tatsächlichen Übergabe vorbereiten.
Diese Seite behandelt Ablehnungsgründe, Beweismittel, Fristen und Rechtsbehelfe. Die einzelnen Verfahrensstufen vom ausländischen Ersuchen bis zur Entscheidung der SRE erläutert Auslieferung aus Mexiko: Verfahren und Entscheidungsstellen.
Welche mexikanische Stelle kann die Auslieferung verhindern?
Nach den Artikeln 22–23 der Ley de Extradición Internacional (mexikanisches Internationales Auslieferungsgesetz, LEI) führt das Bezirksgericht am Aufenthaltsort der gesuchten Person die gerichtliche Phase durch; die dortigen Verfahrenshandlungen sind nicht mit einem ordentlichen Rechtsmittel anfechtbar. Ist der Aufenthaltsort unbekannt, verweist Artikel 22 auf das diensthabende Bezirksgericht für Strafsachen im früheren Bundesdistrikt, heute Mexiko-Stadt; die aktuelle Geschäftsverteilung muss anwaltlich geprüft werden. Das Gericht erstellt eine rechtliche Stellungnahme, bewilligt die Auslieferung aber nicht endgültig. Nach den Artikeln 29–30 entscheidet die SRE. Artikel 33 bestimmt, dass eine Bewilligung nur mit Amparo angefochten werden kann.
Im Verfahren Amparo en Revisión 1125/2015 vom 22. Februar 2017 erläuterte die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs, dass die SRE nach rechtzeitiger Einlegung eines Amparo dessen endgültige Entscheidung und etwaige Überprüfungsverfahren abwarten muss, bevor sie die Person tatsächlich übergibt. Entscheidend ist, welche konkrete Maßnahme angegriffen wird: die endgültige SRE-Entscheidung, ein Ersuchen um vorläufige Festnahme oder eine andere Verfahrenshandlung können unterschiedliche Argumente und Regeln zur Aussetzung auslösen.
Welche Ablehnungsgründe muss die Verteidigung belegen?
Lesen Sie den einschlägigen Auslieferungsvertrag zusammen mit der LEI. Artikel 1 beschreibt das Gesetz als Rahmen für Fälle ohne Auslieferungsvertrag; Artikel 2 wendet sein Verfahren auf Ersuchen ausländischer Regierungen an. Ein Vertrag kann zusätzliche Anforderungen festlegen oder die gesetzlichen Regeln verändern. Prüfen Sie Wortlaut, aktuellen Status, Vorbehalte oder Erklärungen und ob beide Staaten gebunden sind. Mexiko gehört nicht zum System des Europäischen Haftbefehls.
| Zu prüfender Grund | Rechtsgrundlage | Beweise und Grenzen |
|---|---|---|
| Doppelte Strafbarkeit und Strafmaßschwelle | LEI Art. 6 und einschlägiger Vertrag | Vergleichen Sie den behaupteten Sachverhalt, nicht nur die Deliktsbezeichnungen. Nach dem gesetzlichen Ausgangspunkt muss eine vorsätzliche Tat in beiden Staaten mit Freiheitsstrafe bedroht sein, deren arithmetisches Mittel mindestens ein Jahr beträgt. Eine fahrlässige Tat muss nach mexikanischem Recht schwerwiegend sein und in beiden Staaten mit Freiheitsstrafe bedroht werden. Der Vertrag kann anders formuliert sein. |
| Früherer Freispruch, Begnadigung, Amnestie oder verbüßte Strafe | LEI Art. 7(I) | Legen Sie das authentifizierte rechtskräftige Urteil oder die Begnadigungs-/Amnestieurkunde, einen Nachweis über die Strafverbüßung und eine verlässliche spanische Übersetzung vor. Gleichen Sie Person und Tat genau ab. |
| Erforderlicher Strafantrag fehlt oder Verjährung ist eingetreten | LEI Art. 7(II)–(III) | Ermitteln Sie, ob mexikanisches Recht einen Strafantrag verlangt. Für die Verjährung benötigen Sie die einschlägigen Gesetze und eine bestätigte Verfahrenschronologie: Verjährung muss nach mexikanischem Recht oder dem anwendbaren Recht des ersuchenden Staates eingetreten sein. |
| Die Tat fällt in die territoriale Zuständigkeit Mexikos | LEI Art. 7(IV) | Stellen Sie fest, wo die behaupteten Handlungen und der Erfolg eingetreten sind, und wenden Sie die Zuständigkeitsnormen an. Familien-, Wohn- oder Geschäftsbeziehungen zu Mexiko reichen allein nicht aus. |
| Politische Verfolgung oder frühere Versklavung | LEI Art. 8 | Belegen Sie mit konkreten Tatsachen den Zusammenhang zwischen Ersuchen oder wahrscheinlicher Behandlung und politischer Verfolgung: Drohungen, amtliche Erklärungen, Anzeichen selektiver Strafverfolgung oder die Behandlung vergleichbarer Personen. Artikel 8 erfasst auch eine Person, die im Land der behaupteten Tat versklavt war. |
| Militärisches Delikt | LEI Art. 9 | Das Gesetz verbietet die Auslieferung, wenn die Tat in die gesetzliche Kategorie militärischer Straftaten fällt. Dass sich die Anklage gegen ein Mitglied der Streitkräfte richtet, genügt nicht automatisch; maßgeblich ist die rechtliche Natur der Tat. |
| Gefahr von Folter oder erzwungenem Verschwindenlassen | LEI Art. 10 Bis | Die Auslieferung ist verboten, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Person Folter oder erzwungenes Verschwindenlassen droht. Legen Sie aktuelle, individuelle Beweise vor: Drohungen, medizinische Unterlagen, Haftbedingungen, zuverlässige Berichte zur aufnehmenden Einrichtung oder Behörde, Zeugenaussagen und eine Bewertung etwaiger Zusicherungen. |
| Erforderliche Zusicherungen fehlen oder reichen nicht aus | LEI Art. 10 und Vertrag | Prüfen Sie Zusicherungen zu Gegenseitigkeit, Spezialität, einem gesetzlich errichteten Gericht, rechtlichem Gehör und Rechtsbehelfen, einer Weiterlieferung an Drittstaaten nur in zulässigen Ausnahmefällen sowie zur Übermittlung einer beglaubigten rechtskräftigen Entscheidung. Drohen Todesstrafe oder eine nach Artikel 22 der Verfassung verbotene Strafe, verlangen Sie eine klare Zusicherung, dass sie nicht verhängt wird. |
Diese Prüfungen sind nicht austauschbar. Artikel 7–9 enthalten ausdrückliche Ablehnungsgründe; Artikel 10 Bis betrifft ein bestimmtes Folter- oder Verschwindenlassensrisiko; Artikel 10 verlangt Zusicherungen innerhalb seines Anwendungsbereichs. Der Vertrag kann weitere Gründe vorsehen. Eine allgemeine Behauptung von Unfairness belegt nicht automatisch alle gesetzlichen Voraussetzungen.
Verhindert die mexikanische Staatsangehörigkeit eine Auslieferung?
Nein. Artikel 14 der LEI erlaubt die Übergabe mexikanischer Staatsangehöriger in Ausnahmefällen nach Ermessen der Exekutive; Artikel 15 bestimmt, dass eine erst nach der Tat erworbene Staatsangehörigkeit die Übergabe nicht verhindert. Auch der Vertrag ist zu prüfen. Die SRE führt den Auslieferungsvertrag zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten vom 4. Mai 1978 sowie das Änderungsprotokoll von 1997 als in Kraft. Artikel 9 des Auslieferungsvertrags zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten betrifft die vorläufige Festnahme, nicht die Staatsangehörigkeit. Maßgeblich sind LEI-Artikel 14–15 und die gesondert zu prüfenden Vertragsbestimmungen, die für das konkrete Ersuchen gelten; Artikel 9 ist keine Regel zur Auslieferung eigener Staatsangehöriger. Die Staatsangehörigkeit ist relevant, aber kein automatisches Hindernis.
Nach Artikel 11 der LEI wird die Übergabe grundsätzlich bis zur endgültigen Entlassung aufgeschoben, wenn in Mexiko ein anderes Strafverfahren anhängig ist oder eine Strafe vollstreckt wird und die Auslieferung im Übrigen zulässig ist. Das ist ein Aufschub, nicht zwingend eine Ablehnung. Artikel 12 legt Prioritätskriterien fest, wenn mehrere Staaten dieselbe Person suchen.
Welche Fristen und Fristbeginne sind wichtig?
Berechnen Sie Fristen nicht allein ab der Festnahme. Beschaffen Sie abgestempelte Beschlüsse, das Protokoll der ersten Vorführung, die vollständige SRE-Entscheidung und den Zustellungsnachweis. Ein Vertrag kann eine Frist verändern; die Amparo-Frist muss anhand der Verfahrensregeln für den konkreten Akt berechnet werden.
| Schritt | Frist und Auslöser | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Vorläufige Maßnahmen vor dem förmlichen Ersuchen | LEI Art. 18: zwei Monate ab Durchführung der vorläufigen Maßnahmen; Verweis auf Verfassungsartikel 119. | Prüfen Sie Beschluss, Vertrag und Fristbeginn. Wurde das förmliche Ersuchen nicht innerhalb der maßgeblichen Frist eingereicht, beantragen Sie die sofortige Aufhebung der Maßnahmen. |
| Zulässige Einwendungen erheben | Bis zu 3 Tage nach Vorführung vor den Richter und Unterrichtung über das Ersuchen, LEI Art. 25; der genaue Auslöser ist anhand der Akte zu bestätigen. | Zulässig sind nur Einwendungen wegen Verstoßes gegen Vertrag/LEI oder Verwechslung der Identität. Es handelt sich nicht um einen vollständigen Strafprozess über die Schuld. |
| Diese Einwendungen beweisen | 20 Tage nach LEI Art. 25; das Gericht kann die Frist bei Bedarf verlängern, nachdem die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. | Reichen Sie Beweise frühzeitig ein und beantragen Sie eine nötige Verlängerung vor Fristablauf. |
| Rechtliche Stellungnahme des Bezirksgerichts | Innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf der Frist aus Artikel 25 oder Abschluss notwendiger Beweisaufnahme. Werden keine Einwendungen erhoben oder stimmt die Person ausdrücklich zu, sieht Art. 28 eine Stellungnahme innerhalb von 3 Tagen vor. | Die Stellungnahme geht an die SRE; sie ist nicht die endgültige Entscheidung. |
| Entscheidung der SRE | LEI Art. 30: innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Akte und der gerichtlichen Stellungnahme. | Beschaffen Sie die unterschriebene Entscheidung und das wirksame Zustellungsdatum. Eine versäumte Verwaltungsfrist beweist für sich allein keinen Ablehnungsgrund. |
| Amparo gegen die endgültige Bewilligung | LEI Art. 33 nennt weiterhin 15 Tage. Der geltende Artikel 17(I) der Ley de Amparo, zuletzt geändert am 16. Oktober 2025, sieht 30 Tage für eine Anfechtung des Auslieferungsverfahrens vor. | Die Normtexte stehen in einem echten Fristenkonflikt. Im Verfahren Amparo en Revisión 1125/2015 (2017) behandelte die Erste Kammer die 15-Tage-Frist aus LEI-Artikel 33 und die Pflicht der SRE, bei Einlegung eines Amparo abzuwarten, führte diese Regel aber nicht ausdrücklich mit der aktuellen 30-Tage-Frist aus Artikel 17(I) der Ley de Amparo zusammen. Aus diesen Texten lässt sich keine einheitliche sichere Frist für jede angegriffene Maßnahme ableiten. Reichen Sie den Amparo sofort ein; als vorsorgliches praktisches Ziel sollte dies spätestens am 15. Tag nach wirksamer Bekanntgabe geschehen, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung. Ist Tag 15 vorbei, reichen Sie ohne Verzögerung ein und beantragen Sie dringend die Aussetzung; verlassen Sie sich nicht darauf, dass die 30-Tage-Regel die physische Übergabe verhindert. |
| Überprüfung einer Amparo-Entscheidung | 10 Tage nach Artikel 86 der Ley de Amparo, gerechnet ab wirksamer Zustellung nach den gesetzlichen Berechnungsregeln. | Legen Sie den recurso de revisión über das Gericht ein, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Normalerweise entscheidet ein Tribunal Colegiado de Circuito; der Oberste Gerichtshof ist nur bei den begrenzten verfassungsrechtlichen Fragen nach Artikel 83 zuständig. |
| Der ersuchende Staat übernimmt die Person nicht | 60 Kalendertage ab dem Tag nach der Bereitstellung der Person für den ersuchenden Staat, LEI Art. 35. | Dies ist eine Haftregel nach der Entscheidung, nicht die Zweimonatsfrist für ein vorläufiges Ersuchen. Dokumentieren Sie das Bereitstellungsdatum und lassen Sie die gesetzliche Folge geltend machen. |
Bei einem Amparo beginnt die Frist nach den Artikeln 18–19 grundsätzlich am Tag nach Wirksamwerden der Zustellung; Samstage, Sonntage und gesetzlich festgelegte arbeitsfreie Tage werden nicht mitgezählt. Gehen Sie nicht davon aus, dass dies automatisch die separate 15-Tage-Regel in Artikel 33 der LEI klärt. Lassen Sie beide Fragen anhand der tatsächlichen Akte berechnen.
Was können Amparo und Aussetzung bewirken?
Ein indirekter Amparo ist ein eigenständiges Verfassungsverfahren vor dem zuständigen Bundesgericht für Amparo-Sachen. Er ist weder ein gewöhnliches Rechtsmittel noch eine neue Hauptverhandlung über die Schuld. Die Rügen können die Rechtsgrundlage, Begründung, Vertragstreue, Verfassungsrechte oder Anwendung der gesetzlichen Voraussetzungen betreffen. In Amparo en Revisión 828/2005 vom 6. April 2006 beschrieb das Plenum des Obersten Gerichtshofs die Auslieferung trotz ihrer gerichtlichen Phasen als Verwaltungsverfahren. Die Verteidigung sollte einen konkreten Rechtsfehler benennen, statt sich nur auf ein allgemeines Bestreiten der Tat zu stützen.
Die Aussetzung ist von der Hauptsache zu unterscheiden. In der bindenden Rechtsprechung aus Contradicción de Criterios 44/2022 vom 6. November 2024 entschied die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs: Wird ein Amparo gegen die Auslieferung zugelassen, muss das Gericht eine Aussetzung de plano y de oficio (sofort und von Amts wegen) anordnen, um die tatsächliche Übergabe bis zur endgültigen Entscheidung über den Amparo zu verhindern, und zusätzlich ein Aussetzungsverfahren für weitere zusammenhängende Akte eröffnen. Dies gilt nicht, wenn ein offensichtlicher Grund für die Verwerfung der Klage vorliegt.
Die Art der angegriffenen Maßnahme ist wichtig. Richtet sich der Angriff gegen die Auslieferungsanordnung selbst, muss die tatsächliche Übergabe nach Zulassung des Amparo verhindert werden. Betrifft der Fall nur ein Ersuchen um vorläufige Festnahme oder dessen Bearbeitung, muss das Gericht die Aussetzung im gesonderten Verfahren nach Artikel 127 behandeln und das Ersuchen nicht automatisch wie die endgültige Auslieferungsanordnung nach Artikel 126 behandeln. Keine der beiden Möglichkeiten garantiert die Freilassung oder einen Erfolg in der Hauptsache. Die für diese Prüfung herangezogenen offiziellen Materialien des Obersten Gerichtshofs zeigten keine spätere Entscheidung, die die Rechtsprechung von 2024 ausdrücklich aufhebt.
Welche Unterlagen sollte die Verteidigung zusammenstellen?
Artikel 16 der LEI verlangt in einem förmlichen Ersuchen unter anderem die Straftat, Belege oder ein authentifiziertes rechtskräftiges Urteil, einschlägige ausländische Vorschriften über Straftat und Strafe, Verjährungsregeln, gegebenenfalls einen Haftbefehl und Angaben zur Identität. Fremdsprachige Unterlagen müssen nach Maßgabe des Gesetzes ins Spanische übersetzt und legalisiert werden. Fordern Sie die vollständigen Gerichts- und SRE-Akten, Zustellungsnachweise, den maßgeblichen Vertrag, eine bestätigte Chronologie des ausländischen Verfahrens, Identitätsunterlagen und Belege für behauptete Risiken an. Ein geringfügiger Übersetzungsmangel ist nicht automatisch entscheidend; verknüpfen Sie ihn mit einer wesentlichen Voraussetzung oder einem tatsächlichen Nachteil.
Welche Bedeutung haben politische Verfolgung, Asyl und Foltergefahr?
Für Artikel 8 der LEI muss die Verteidigung die Auslieferung mit individueller Beweisführung mit politischer Verfolgung verknüpfen, nicht nur mit einem öffentlichen Profil oder einer allgemeinen Behauptung der Befangenheit. Sinnvoll sind eine Chronologie politischer Aktivitäten, Drohungen, amtliche Erklärungen, vergleichbare Fälle und Anzeichen selektiver Strafverfolgung.
Die Ley sobre Refugiados, Protección Complementaria y Asilo Político (Gesetz über Flüchtlinge, ergänzenden Schutz und politisches Asyl) verankert in Artikel 6 das Non-Refoulement-Prinzip. Sie verbietet, einen Antragsteller oder anerkannten Flüchtling in ein Land zurückzuweisen, in dem die einschlägigen Verfolgungsgründe oder eine begründete Gefahr von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bestehen; auch Empfänger ergänzenden Schutzes sind vor einer Rückkehr in die gesetzlich bezeichnete Gefahr geschützt. Ein Asylantrag ist vom Rechtsbehelf nach der LEI getrennt und setzt die Auslieferung nicht automatisch aus. Informieren Sie die Rechtsberatung über anhängige Schutzanträge oder einen anerkannten Status und stimmen Sie die Beweise ab, damit keine widersprüchlichen Angaben entstehen.
Mexiko ist kein Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention; Rule 39 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist daher kein Rechtsweg gegen Mexiko. Am 15. März 2002 erkannte Mexiko die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen Folter für Individualbeschwerden nach Artikel 22 der Anti-Folter-Konvention an. Bei glaubhafter Foltergefahr kann die Rechtsberatung eine Beschwerde und einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen prüfen, vorbehaltlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe und Einschränkungen paralleler Verfahren. Das bewirkt keine automatische Aussetzung der Auslieferung in Mexiko und ersetzt keinen dringenden Amparo.
Reicht eine INTERPOL-Ausschreibung für eine Auslieferung aus?
Nein. Eine Red Notice oder Diffusion ist nicht die endgültige Auslieferungsentscheidung der SRE. Klären Sie, ob ein mexikanischer Haftbefehl, ein vorläufiges Ersuchen, ein förmliches Ersuchen, ein endgültiger SRE-Beschluss oder eine andere migrationsrechtliche Maßnahme vorliegt. Ein gesonderter Antrag an die Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien (CCF) kann scheinbar rechtswidrige oder unrichtige Daten angreifen, ersetzt aber den Amparo nicht und stoppt die Auslieferung nicht automatisch. Nach den aktuellen Regeln verlangt die CCF einen ordnungsgemäß eingereichten, unterzeichneten und belegten Antrag. Seit dem 26. März 2026 müssen alle Anträge über das dafür vorgesehene sichere Online-Portal von INTERPOL eingereicht werden. Siehe So prüfen Sie eine INTERPOL Red Notice. Bezeichnen die Behörden die Maßnahme als Abschiebung, Entfernung oder Überstellung, beschaffen Sie den schriftlichen Bescheid, da Zuständigkeit und Fristen abweichen können; siehe Auslieferung oder Abschiebung.
Welche Fehler schwächen eine Anfechtung?
- Sich allein auf die mexikanische Staatsangehörigkeit zu verlassen, ohne LEI-Artikel 14 und den Vertrag anzuwenden.
- Die Unschuld so zu diskutieren, als führe das Auslieferungsgericht den ausländischen Strafprozess durch.
- Die Dreitagesfrist für Einwendungen zu versäumen oder mit einer Einwendung auf ein Sachverständigengutachten zu warten.
- Anzunehmen, ein Asylantrag, eine CCF-Anfrage, eine UN-Beschwerde oder ein diplomatisches Schreiben stoppe die Übergabe automatisch.
- Allgemeine Länderberichte zu verwenden, ohne sie mit der wahrscheinlichen Behandlung der Person, einer Behörde oder einer konkreten Einrichtung zu verknüpfen.
- Die Zustimmung zur Auslieferung mit dem Verzicht auf eine Anhörung zu verwechseln. Nach LEI-Artikel 28 kann bei fehlenden Einwendungen oder ausdrücklicher Zustimmung innerhalb von 3 Tagen eine Stellungnahme ergehen; die Zustimmung sollte informiert und anwaltlich beraten sein.
- Davon auszugehen, dass die 30-Tage-Regel der Ley de Amparo das Übergaberisiko beseitigt, das durch die 15-Tage-Regel in LEI-Artikel 33 entsteht.
Praktischer Ablauf für die betroffene Person oder ihre Familie
- Nach der Festnahme: Beschaffen Sie den Beschluss und das vorläufige oder förmliche Ersuchen, organisieren Sie anwaltliche Hilfe und bei Bedarf einen Dolmetscher, notieren Sie Datum und Uhrzeit und sichern Sie die Einwendungsfrist aus Artikel 25.
- Vor der SRE-Entscheidung: Identifizieren Sie die konkrete Maßnahme, die angegriffen werden kann. Wurden vorläufige Maßnahmen genutzt, prüfen Sie Vertrag und Zweimonatsfrist aus Artikel 18. Ein Angriff gegen die Haft entscheidet nicht automatisch über die endgültige Auslieferung.
- Nach einer Bewilligung der SRE: Beschaffen Sie den vollständigen unterzeichneten Beschluss und den Zustellungsnachweis; bereiten Sie unverzüglich den Amparo vor und beantragen Sie die Aussetzung der tatsächlichen Übergabe. Warten Sie nicht, bis die Frage der 15/30 Tage geklärt ist.
- Nach einer nachteiligen Amparo-Entscheidung: Prüfen Sie, ob eine Überprüfung möglich ist, und sichern Sie die 10-Tage-Frist aus Artikel 86. Bestätigen Sie das zuständige Tribunal Colegiado de Circuito oder den begrenzten Weg zum Obersten Gerichtshof.
- Bei vorrangiger Folter- oder Verfolgungsgefahr: Stellen Sie individuelle Beweise für das innerstaatliche Verfahren zusammen und prüfen Sie getrennt Flüchtlingsschutz oder eine zulässige UN-Beschwerde. Ein internationales Ersuchen blockiert die Überstellung nicht von selbst.
Hypothetisches Beispiel: Eine in Mexiko auf Ersuchen der Vereinigten Staaten festgenommene Person macht geltend, die Verjährung sei eingetreten und den ersuchenden Behörden stehe eine verbotene Strafe zur Verfügung. Die Verteidigung sollte die Gerichts- und SRE-Akten beschaffen, die Verjährungsregeln beider Staaten vergleichen, den konkreten Vorwurf und die mögliche Strafe bestimmen, den geltenden bilateralen Vertrag prüfen und erforderliche Zusicherungen verlangen. Außerdem muss die Beweisfrist aus Artikel 25 gewahrt werden. Bewilligt die SRE später die Auslieferung, sollte der Amparo sofort eingereicht und die Aussetzung der tatsächlichen Übergabe beantragt werden.
Häufige Fragen zur Verhinderung einer Auslieferung in Mexiko
Kann ich gegen die Stellungnahme des Bezirksgerichts Berufung einlegen?
Die LEI bestimmt, dass Verfahrenshandlungen des Richters im Auslieferungsverfahren nicht mit einem gewöhnlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Die Rechtsberatung sollte prüfen, ob eine konkrete Maßnahme durch Amparo angegriffen werden kann und welche Aussetzung beantragt werden darf.
Führt ein Amparo automatisch zur Freilassung?
Nein. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von 2024 verhindert bei Zulassung eines Auslieferungs-Amparo die tatsächliche Übergabe und verlangt ein Aussetzungsverfahren für damit verbundene Handlungen. Sie garantiert weder Freilassung noch eine günstige Endentscheidung.
Kann ein Asylantrag die Auslieferung stoppen?
Eine belegte Gefahr politischer Verfolgung oder Folter kann relevant sein; das Flüchtlings- oder ergänzende Schutzverfahren ist jedoch eigenständig. Informieren Sie die Rechtsberatung über einen laufenden Antrag oder anerkannten Status und prüfen Sie die Verbindung zum Auslieferungsverfahren und zum Non-Refoulement-Grundsatz.
Verhindert ein mexikanischer Pass die Auslieferung?
Nein. Artikel 14 der LEI lässt die ausnahmsweise Übergabe mexikanischer Staatsangehöriger nach Ermessen der Exekutive zu; auch der Vertrag kann die Staatsangehörigkeit gesondert regeln. Erwerbszeitpunkt und konkreter Vertrag sind zu prüfen.
Primärquellen und Gerichtsentscheidungen
- Ley de Extradición Internacional, insbesondere Artikel 1–16, 18 und 22–35 (amtlicher Text der Abgeordnetenkammer; letzte Änderung 20. Mai 2021).
- Ley de Amparo, insbesondere Artikel 17–19, 81–86 und 126–127 (amtlicher Text; letzte Änderung 16. Oktober 2025).
- Oberster Gerichtshof, Contradicción de Criterios 44/2022, entschieden am 6. November 2024, zur Aussetzung der tatsächlichen Übergabe und weiterer Verfahrenshandlungen.
- Oberster Gerichtshof, Amparo en Revisión 1125/2015, entschieden am 22. Februar 2017, zur 15-Tage-Frist der LEI und zur Pflicht der SRE, die endgültige Amparo-Entscheidung abzuwarten.
- Plenum des Obersten Gerichtshofs, Amparo en Revisión 828/2005, entschieden am 6. April 2006, zur verwaltungsrechtlichen Natur der Auslieferung und ihren rechtlichen Voraussetzungen.
- Auslieferungsvertrag Mexiko–Vereinigte Staaten; amtlicher Vertragstext, offizielle SRE-Vertragsdatenbank; der Vertrag vom 4. Mai 1978 und das Änderungsprotokoll von 1997 werden als in Kraft geführt.
- Ley sobre Refugiados, Protección Complementaria y Asilo Político, insbesondere Artikel 5–6 und 13 (amtlicher Text; letzte Änderung 18. Februar 2022).
- UN-Vertragssammlung: Anti-Folter-Konvention, einschließlich der mexikanischen Erklärung nach Artikel 22 vom 15. März 2002.
- Betriebsregeln der INTERPOL-CCF, letzte Änderungen am 26. März 2026, und offizielle Hinweise zur Antragstellung.
- Vertragsbüro des Europarats, Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (ETS Nr. 005), zum Kreis der Vertragsstaaten.
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Beratung anhand des konkreten Beschlusses, Vertrags, Zustellungsdatums und der Beweismittel. Das Website-Team koordiniert die grenzüberschreitende Verteidigung mit lokalem Rechtsbeistand; zur Besprechung eines Falls nutzen Sie die Kontaktseite.