Auslieferung nach Ländern

Auslieferung aus Malta: Verfahren und Aufgaben eines Anwalts

In Malta prüft das Court of Magistrates (Malta), das als Court of Committal (Gericht zur Prüfung der Auslieferungszulässigkeit) tagt, ein gewöhnliches Auslieferungsersuchen. Das Office of the Attorney General koordiniert die internationale Zusammenarbeit; der für Justiz zuständige Minister hat daneben bestimmte Exekutivbefugnisse. Bei einem Europäischen Haftbefehl (EHB) eines anderen EU-Mitgliedstaats gilt nach S.L. 276.05 ein gesondertes, schnelleres gerichtliches Verfahren. Deshalb muss zunächst feststehen, welches Dokument der Festnahme zugrunde liegt.

Wenn Sie oder ein Angehöriger festgenommen wurden, beschaffen Sie den Haftbefehl und die Gerichtsunterlagen und wenden Sie sich sofort an einen Anwalt in Malta. Die Zustimmung zur Auslieferung ist eine weitreichende Entscheidung: Eine Reform von 2024 hat die Informations- und Warnpflichten zu den Rechtsfolgen verstärkt.

Welches rechtliche Verfahren gilt für das Ersuchen?

Für die gewöhnliche Auslieferung sind vor allem der Extradition Act, Kapitel 276, und Artikel 43 der maltesischen Verfassung maßgeblich. Erforderlich sind eine völkerrechtliche Grundlage und ein Gesetz; die maltesische Staatsangehörigkeit vermittelt jedoch keine absolute Immunität. Das Gericht prüft Beweise und gesetzliche Hindernisse, bevor es über die Übergabe entscheidet.

Bei einem EHB aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist die wichtigste innerstaatliche Regelung die Extradition (Designated Foreign Countries) Order, S.L. 276.05, zusammen mit Kapitel 276 und dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI. Das Gericht prüft den Haftbefehl, die Identität und die Vollstreckungsvoraussetzungen, nicht die Schuldfrage. Für das Vereinigte Königreich gilt seit dem Brexit das gesonderte Übergabeverfahren nach dem Handels- und Kooperationsabkommen EU–Vereinigtes Königreich, nicht ein gewöhnlicher EHB. Bei anderen Ersuchen aus Nicht-EU-Staaten müssen der Vertrag, die staatliche Bezeichnung und das anwendbare nationale Recht geprüft werden.

RechtsinstrumentAnwendungsbereichPraktische Bedeutung
Extradition Act, Kapitel 276Gewöhnliche Ersuchen, Festnahme und Übergabeverfahren; insbesondere Art. 8, 13–21 und 24ADas Gericht prüft die Auslieferungsfähigkeit und, soweit erforderlich, ob die Beweise ein Verfahren in Malta rechtfertigen würden; die Exekutive hat eine gesonderte Rolle.
S.L. 276.05EHB und das gesonderte Übergabeverfahren EU–Vereinigtes Königreich nach Maßgabe der Definitionen und Anhänge der VerordnungBesondere Verfahrensregeln und kurze Fristen gelten; die Schritte der gewöhnlichen Auslieferung dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
Europäisches Auslieferungsübereinkommen von 1957 (CETS Nr. 024)Soweit es ein gewöhnliches Ersuchen regeltFür Malta seit dem 17. Juni 1996 verbindlich, vorbehaltlich registrierter Vorbehalte und Erklärungen.
Rahmenbeschluss 2002/584/JIEHB zwischen EU-MitgliedstaatenDie Zustimmung ändert die Entscheidungsfrist; über die Übergabe entscheidet das Gericht, nicht der Minister in der Sache.
Handels- und Kooperationsabkommen EU–Vereinigtes KönigreichÜbergabeersuchen an das Vereinigte Königreich nach dem BrexitEigenständiger vertraglicher Mechanismus, kein gewöhnlicher EHB.

Welche Stellen sind beteiligt und wer entscheidet?

Zuständiges Gericht ist das Court of Magistrates (Malta), das als Court of Committal tagt (Gericht, das über die Zulässigkeit der Übergabe entscheidet). Es verhandelt nicht die ausländische Strafsache in der Sache. Über gesetzliche Rechtsmittel entscheidet das Court of Criminal Appeal (Strafberufungsgericht). Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz ist ein gesonderter Weg.

Das Office of the Attorney General bearbeitet über seine Abteilung für Rechtshilfe und internationale Zusammenarbeit Auslieferungsersuchen und EHB. Im gewöhnlichen Verfahren hat der für Justiz zuständige Minister gesetzliche Aufgaben, unter anderem die Entscheidung über eine «authority to proceed» (Ermächtigung zur Fortführung des Verfahrens). Bei einem EHB ist die Übergabeentscheidung gerichtlicher Natur.

Eine INTERPOL-Rotmeldung ist weder eine maltesische Übergabeentscheidung noch ein Schuldnachweis. Sie kann die Behörden alarmieren oder für eine vorläufige Festnahme relevant sein; maßgeblich sind aber der Haftbefehl und die Unterlagen des ersuchenden Staates. Siehe den Leitfaden zum Prüfen einer INTERPOL-Rotmeldung.

Was geschieht nach einer Festnahme aufgrund eines gewöhnlichen Ersuchens?

Nach Artikel 14 des Kapitels 276 kann ein Magistrat nach Erteilung der «authority to proceed» einen Haftbefehl ausstellen oder einen vorläufigen Haftbefehl, wenn die Person mutmaßlich in Malta ist oder dorthin reist. Die vorläufige Festnahme sichert die Verfügbarkeit der Person, bis die formellen Unterlagen vorliegen; sie entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit der Übergabe.

Artikel 15(1) verlangt, dass die Person so bald wie möglich, spätestens aber 48 Stunden nach der Festnahme, dem Court of Magistrates als Court of Committal vorgeführt wird. Der Anwalt sollte den Haftbefehl, eine gegebenenfalls erforderliche Verfahrensgenehmigung, das Ersuchen, die Beweise sowie erforderliche Übersetzungen und Beglaubigungen beschaffen.

Das Gericht prüft, ob die Tat nach dem Gesetz und dem einschlägigen Vertrag auslieferungsfähig ist. Die Definition findet sich je nach Kategorie des ersuchenden Staates in Artikel 5 oder 8; bei vielen gewöhnlichen Verfahren muss das Verhalten vorbehaltlich vertraglicher und gesetzlicher Regeln in beiden Staaten strafbar sein. Maltas Vorbehalt zu Artikel 1 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens erhält für Beschuldigte eine Prima-facie-Beweisprüfung: Die Beweise müssen ein Verfahren rechtfertigen, als wäre die Tat in der Zuständigkeit der maltesischen Strafgerichte begangen worden. Eine in Abwesenheit verurteilte Person gilt für diesen Vorbehalt als beschuldigt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegt kein gesetzliches Hindernis vor, erlaubt Artikel 15 die Inhaftierung bis zur Übergabe. Nach einer Entlassungsentscheidung erfolgt die Freilassung nicht unbedingt sofort: Artikel 15(3) sieht grundsätzlich weitere drei Arbeitstage Haft vor; legt der Attorney General Berufung ein, kann die Haft bis zur Erledigung oder Aufgabe der Berufung dauern, sofern er nicht der Freilassung zustimmt. Die Übergabeentscheidung ist keine Verurteilung.

Wie werden die Fristen beim Europäischen Haftbefehl berechnet?

S.L. 276.05 regelt das EHB-Verfahren. In der ersten Anhörung stellt das Gericht die Identität nach dem Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit fest. Wird die Identität bestätigt, muss die Übergabeverhandlung spätestens 20 Tage nach der ersten Anhörung beginnen. Die betroffene Person hat Anspruch auf einen Anwalt oder Rechtsbeistand und auf einen Dolmetscher, wenn sie die Verfahrenssprache nicht versteht.

SchrittZuständige StelleFristPraktischer Schritt
Festnahme und erste VorführungPolizei; Court of Magistrates als Court of CommittalSo bald wie möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Art. 15(1); gilt über S.L. 276.05 auch für EHB-FestnahmenAnwalt, erforderlichenfalls Dolmetscher, Haftbefehl und Gerichtsakte sichern.
Gewöhnliches ÜbergabeverfahrenCourt of MagistratesArt. 15(4) ändert die Fristen von Art. 401(1) des Strafgesetzbuchs: aus einem Monat werden zwei Monate, aus den drei Monaten im Vorbehalt sechs MonateVorführungsdatum, Anhörungen und Verlängerungsbeschlüsse nachhalten.
Rechtsmittel gegen die gewöhnliche ÜbergabeentscheidungCourt of Criminal AppealGesuchte Person: 4 Arbeitstage ab Beschluss (Art. 18). Attorney General: 3 Arbeitstage ab Eingang der Akte, wenn die Übergabe abgelehnt wurde (Art. 19)Beschluss und Akte sofort beschaffen; Arbeitstage sind keine Kalendertage.
Übergabe nach gewöhnlichem VerfahrenFür Justiz zuständiger MinisterGrundsätzlich keine Übergabe vor Ablauf von 15 Tagen ab dem Haftbeschluss oder solange rechtzeitig eingeleitete Verfahren anhängig sind. Dauert die Haft an, erlaubt Art. 24 einen Entlassungsantrag nach 2 Monaten ab dem ersten möglichen Übergabetag oder 1 Monat nach dem RückführungsbefehlKeiner dieser Zeiträume führt automatisch zur Freilassung. Sämtliche Beschlüsse und Verfahren dokumentieren.
Erste EHB-AnhörungCourt of MagistratesDie Übergabeverhandlung muss spätestens 20 Tage nach der ersten Anhörung beginnenIdentität, Gültigkeit des Haftbefehls und Verfahrensweg prüfen.
Endentscheidung über den EHBCourt of Magistrates; Court of Criminal Appeal bei gesetzlicher BerufungGrundsätzlich 60 Tage ab Festnahme ohne Zustimmung oder 10 Tage ab Zustimmung. In einem konkreten Fall sind weitere 30 Tage mit Begründung und Mitteilung möglich; für außergewöhnliche Verzögerungen gelten weitere Mitteilungspflichten.Vom richtigen auslösenden Ereignis rechnen. Die Frist führt nicht automatisch zur Freilassung.
Tatsächliche Übergabe nach S.L. 276.05Maltesische Behörden und AusstellungsstaatWartefrist von 7 statt der gewöhnlichen 15 Tage; wenn keine Verfahren die Übergabe hindern, erfolgt sie grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach dem Beschluss oder an einem vereinbarten späteren DatumBeide Zeiträume getrennt berechnen. Ein Verfassungsantrag setzt die Übergabe nicht automatisch aus.

Bei einem EHB verlangt Artikel 17(4), die ausstellende Justizbehörde unverzüglich über jede Verlängerung um 30 Tage und deren Gründe zu informieren; bei außergewöhnlicher Fristüberschreitung ist nach Artikel 17(7) auch Eurojust unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Der Ablauf der 60-Tage-Entscheidungsfrist führt für sich genommen nicht zur Freilassung: Im gesonderten Übergabeverfahren nach dem EU–UK-Handels- und Kooperationsabkommen The Police v Liam Kieran Schembri McElhatton (3. Dezember 2025) lehnte das Court of Criminal Appeal eine Freilassung allein wegen des Fristablaufs anhand der damaligen Akte ab. Das macht nicht jede Verzögerung rechtmäßig; die weitere Haft muss rechtmäßig bleiben und darf nicht unverhältnismäßig lang sein. Gründe der Verzögerung und das anwendbare Verfahren sind entscheidend.

Die Fristen des gewöhnlichen Verfahrens, der Rechtsmittel, der Wartezeit und der tatsächlichen Übergabe sind verschieden; keine davon ist eine allgemeine Höchstdauer der Haft. Der Anwalt sollte den Haftbeschluss, Kaution oder vorläufige Entlassung sowie einen gesonderten Entlassungsantrag prüfen.

Kann die Person während der Prüfung freigelassen werden?

Eine Festnahme führt nicht automatisch zur Freilassung. Nach Artikel 16 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens kann eine auf Grundlage dieses Übereinkommens vorläufig festgenommene Person die Freilassung beantragen, wenn das formelle Ersuchen und die Unterlagen nicht innerhalb von 18 Tagen eingehen; die vorläufige Haft darf nach dem Übereinkommen 40 Tage nicht überschreiten. Zunächst ist zu prüfen, ob das Übereinkommen und diese Bedingungen für das Ersuchen gelten.

Artikel 17 des Kapitels 276 regelt die Haft bis zur Übergabe im gewöhnlichen Verfahren; Kaution oder vorläufige Freilassung richten sich nach den anwendbaren Vorschriften. Für einen EHB gelten S.L. 276.05 und das maltesische Verfahrensrecht. Eine Freilassung ist nicht garantiert, und eine Entscheidungsfrist begründet für sich kein Recht auf Kaution.

Die Haftfrage ist von der endgültigen Auslieferungsentscheidung zu trennen. Die Rechtmäßigkeit oder Dauer der Haft anzufechten ist nicht dasselbe wie die Berufung gegen den Übergabebeschluss; beide Wege unterscheiden sich wiederum von einer Verfassungsbeschwerde.

Verhindert die maltesische Staatsangehörigkeit eine Auslieferung?

Nein. Sie gewährt keine absolute Immunität. Artikel 43(3) der Verfassung bestimmt, dass ein maltesischer Staatsbürger nur im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens oder nach einem anderen verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetz aus Malta entfernt werden darf. Im gewöhnlichen Verfahren kann der Minister nach Artikel 11(2) des Kapitels 276 die Verfahrensgenehmigung nach Ermessen verweigern, unter anderem unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit; ein absolutes Verbot besteht jedoch nicht. Maßgeblich sind der anwendbare Rechtsweg und Vertrag.

Bei einem EHB ist die Staatsangehörigkeit allein grundsätzlich kein Grund, die Übergabe an einen anderen EU-Mitgliedstaat abzulehnen. Für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen können besondere Regeln gelten. Informieren Sie den Anwalt sofort über eine doppelte Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz und den mutmaßlichen Tatort.

Was ändert die Zustimmung zur Übergabe?

Eine Zustimmung kann das Verfahren beschleunigen, hat aber erhebliche Rechtsfolgen. Nach Artikel 15(5) des Kapitels 276 in der Fassung des Gesetzes XXXV von 2024 muss das Gericht über die Möglichkeit der Zustimmung informieren, das Verfahren erklären, klar vor den rechtlichen Folgen warnen und eine angemessene Antwortzeit gewähren, bevor es die Freiwilligkeit feststellt. Die Reform betrifft das gewöhnliche Verfahren; für den EHB gelten eigene Zustimmungsgarantien nach S.L. 276.05.

Die Zustimmung zur Auslieferung und der Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz sind zwei unterschiedliche Entscheidungen. Der Spezialitätsgrundsatz begrenzt grundsätzlich die Strafverfolgung nach Übergabe auf die erfassten Straftaten, vorbehaltlich von Ausnahmen und eines wirksamen Verzichts. Beim EHB wird die Zustimmung vor Gericht erklärt, protokolliert und ist unwiderruflich; der Verzicht auf Schutz hinsichtlich früherer Straftaten ist gesondert. Ausführliche Ablehnungsgründe behandelt der Leitfaden Wie sich eine Auslieferung aus Malta verhindern lässt.

Was kann ein Anwalt in den einzelnen Phasen tun?

Die erste Arbeit richtet sich nach den Unterlagen. Der Anwalt in Malta bestimmt das Verfahren, prüft Identität und erforderliche Dokumente und stellt sicher, dass die Person Anhörung und Zustimmungsmöglichkeiten versteht. Im gewöhnlichen Verfahren prüft er die Auslieferungsfähigkeit und die Übergabebeweise. Bei einem EHB prüft er den Haftbefehl, die Identität, einschlägige Ablehnungsgründe und den Bedarf an zusätzlichen Informationen.

Ein Einwand wegen Haftbedingungen oder eines unfairen Verfahrens im EHB-Verfahren muss im zuständigen Übergabeverfahren erhoben werden. Nach dem zweistufigen Ansatz des EuGH in Aranyosi und Căldăraru müssen aktuelle, objektive und zuverlässige Informationen über allgemeine Mängel durch eine konkrete Bewertung der voraussichtlichen Situation der betroffenen Person ergänzt werden. Das Urteil des maltesischen Verfassungsgerichts in Paul Philippe Al-Romaniei v Attorney General et al. vom 9. Juli 2024 stellte klar, dass Strafgerichte bei der Entscheidung über einen EHB nach EU-Recht prüfen müssen, ob die Beweise ein reales Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erkennen lassen. Das Court of Criminal Appeal wandte diesen Ansatz in The Police v Timothy Alan Mackay (24. März 2025) an und wies den Einwand anhand der Beweislage dieses Falls zurück. Im gesonderten Übergabeverfahren nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, The Police v Liam Kieran Schembri McElhatton (3. Dezember 2025), stellte das Gericht ebenfalls fest, dass allgemeine Gefängnisberichte kein individuelles reales Risiko belegten,. Diese Entscheidungen sind einzelfallbezogen und garantieren keinen Ausgang. Der Anwalt sollte unverzüglich gezielte Informationen bei der ausstellenden Justizbehörde anfordern und Belege zur Person und zur voraussichtlichen Haftanstalt zusammenstellen; ein gesonderter Verfassungsantrag darf nicht als automatisch aufschiebend angesehen werden.

Die Verteidigung kann einen Anwalt in Malta und im Ausstellungsstaat benötigen. Der maltesische Anwalt führt die örtliche Anhörung und dringende Anträge; der ausländische Anwalt kann den Haftbefehl und den wahrscheinlichen Haftort klären.

Stellen Sie insbesondere Folgendes zusammen:

  • Festnahmeprotokoll, Haftbefehl, SIS-Alarm oder INTERPOL-Mitteilung sowie alle gerichtlichen Beschlüsse;
  • formelles Ersuchen und Belege einschließlich Übersetzungen und Beglaubigungen;
  • Identitätsdokumente und Belege zu einer möglichen Verwechslung oder Staatsangehörigkeit;
  • frühere Urteile, Freisprüche, Verurteilungen, Rechtsmittel und sonstige relevante Unterlagen;
  • medizinische Unterlagen und individuelle Risikobelege, wenn Gesundheit oder Haftbedingungen streitig sind;
  • Daten der Festnahme, ersten Vorführung, Anhörungen, Entscheidungen und Rechtsmitteleinlegung;
  • Kontaktdaten des Anwalts im ersuchenden Staat und gegebenenfalls des Konsulats.

Hypothetisches Beispiel: Eine Person wird in Malta aufgrund eines polnischen EHB festgenommen und befürchtet Überbelegung in der möglichen Haftanstalt. Allgemeine Presseberichte allein reichen nicht. Der Anwalt sollte die voraussichtliche Einrichtung bestimmen, aktuelle zuverlässige Informationen über deren Bedingungen sammeln, persönliche Risikofaktoren beschreiben und den Anwalt bitten, den Antrag nach der aktuellen maltesischen Rechtsprechung beim zuständigen Gericht einzureichen, damit dieses gezielte Auskünfte oder Zusicherungen der polnischen Justizbehörde anfordern kann. Das Gericht wendet die EHB-Regeln und den unionsrechtlichen Maßstab an; die Person sollte nicht davon ausgehen, dass eine Beschwerde die Übergabe automatisch aussetzt.

Was gilt bei mehreren Ersuchen oder einem parallelen Einwanderungsverfahren?

Wenn mehrere Staaten nach derselben Person suchen oder ein EHB mit einem Ersuchen eines Drittstaats kollidiert, hängt der Vorrang vom anwendbaren Recht, Vertrag und den Umständen ab. Informieren Sie den Anwalt über jeden bekannten Haftbefehl.

Auslieferung beruht auf einem Strafersuchen; Abschiebung oder Ausweisung richtet sich nach dem Einwanderungsrecht und eigenen Rechtsbehelfen. Das eine Verfahren ersetzt oder suspendiert das andere nicht automatisch. Siehe Auslieferung und Abschiebung im Vergleich sowie den allgemeinen Leitfaden zum Auslieferungsverfahren.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Übergabebeschluss?

Gegen einen konventionellen Überstellungsbeschluss kann nach den Artikeln 18–19 beim Court of Criminal Appeal Berufung eingelegt werden; EHB- und Übergabeverfahren nach dem EU–UK-Handels- und Kooperationsabkommen richten sich nach den besonderen Regeln der S.L. 276.05. Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz nach Artikel 46 der Verfassung oder dem European Convention Act ist ein eigener Rechtsweg; es darf nicht angenommen werden, dass eine Antragstellung die Übergabe automatisch aussetzt. Ausführliche Ablehnungsgründe, Rechtsmittelverfahren und weitere Rechtsbehelfe behandelt der Leitfaden zur Anfechtung in Malta.

Was sollten Angehörige jetzt tun?

Erfragen Sie das Aktenzeichen, den nächsten Anhörungstermin und die angewandte Rechtsgrundlage. Übermitteln Sie dem Anwalt eine Chronologie, Dokumente, verlässliche Kontaktdaten und Belege zur Identität oder zu einem individuellen Risiko. Stimmen Sie keine Aussagen ab, vernichten Sie keine Dokumente und entziehen Sie sich nicht der Polizei. Konsularischer Kontakt ersetzt keinen Anwalt.

Nach einer EHB-Festnahme sind die Fristen kurz. Der örtliche Anwalt sollte das Verfahren bestimmen, alle Fristen anhand der Akte berechnen und gegebenenfalls mit einem Anwalt im Ausland koordinieren. Das Team der Website koordiniert die grenzüberschreitende Verteidigung mit örtlichen Anwälten; Unterstützung anfragen.

Häufige Fragen

Reicht eine INTERPOL-Rotmeldung für eine Auslieferung aus Malta?

Nein. Sie kann Behörden alarmieren oder für eine rechtmäßige Festnahme relevant sein; die Übergabe erfordert aber das anwendbare maltesische Verfahren und eine Entscheidung der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts.

Bedeutet die 60-Tage-Frist beim EHB automatische Freilassung?

Nein. Sie betrifft die Endentscheidung und unterliegt den geltenden Verlängerungs- und Mitteilungsregeln. Sie ist für sich keine Entlassungsanordnung.

Kann ein maltesischer Staatsbürger übergeben werden?

Ja. Die Staatsangehörigkeit ist kein absolutes Hindernis. Zu prüfen sind das anwendbare Verfahren, gesetzliche Ermessensbefugnisse und besondere Regeln zur Strafvollstreckung.

Sollte man zustimmen, damit das Auslieferungsverfahren schneller endet?

Nicht ohne Rechtsberatung. Die Zustimmung kann unwiderruflich sein; der Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz ist eine gesonderte Entscheidung mit möglicherweise weiterreichenden Folgen.

Können die Haftbedingungen im ersuchenden Staat angefochten werden?

Unter Umständen, insbesondere bei einem EHB; die Belege müssen aber aktuell und auf die wahrscheinliche persönliche Situation zugeschnitten sein. Allgemeine Berichte können unzureichend sein.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Welcher Vertrag, Verfahrensweg und welche Fristen gelten, hängt vom Haftbefehl und der konkreten Akte ab; holen Sie unverzüglich rechtlichen Rat ein.

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-26

Autor: Razmik Khachatrian

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