Auslieferung nach Ländern

Auslieferungsanwalt in Dubai: Gerichte und Verfahren

In Dubai wird ein streitiges Auslieferungsersuchen zunächst durch die Dubai Public Prosecution (Staatsanwaltschaft Dubai) bearbeitet und der Dubai Court of Appeal (Berufungsgericht Dubai) zur Entscheidung über die Zulässigkeit vorgelegt. Die gerichtliche Überprüfung erfolgt beim Dubai Court of Cassation (Kassationsgericht Dubai). Nach dem Bundesgesetz muss die festgenommene Person innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeführt werden. Das ist weder eine Frist für eine Gerichtsverhandlung noch eine Entlassungsgarantie. Entscheidend sind der tatsächliche Haftbeschluss, das Aktenzeichen und das Datum der gerichtlichen Entscheidung.

Welche Stelle bearbeitet das Auslieferungsverfahren in Dubai?

Dubai hat eine eigene Justiz und Staatsanwaltschaft; das Justizministerium der Vereinigten Arabischen Emirate ist dagegen die zentrale Bundesbehörde für ausländische Rechtshilfeersuchen. In Auslieferungssachen prüft das Berufungsgericht die Auslieferungsfähigkeit als zuständiges Ausgangsgericht, nicht bloß eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Strafurteil. Das Regierungsportal von Dubai bezeichnet die örtliche Staatsanwaltschaft ausdrücklich als zuständig für die justizielle Zusammenarbeit bei Auslieferungen.

StelleAufgabe im Auslieferungsverfahren in DubaiWas Angehörige oder Anwalt veranlassen sollten
Dubai Police (Polizei Dubai)Kann die Person aufgrund der maßgeblichen Anordnung festnehmen und zunächst festhalten.Polizeidienststelle, Vorgangsnummer und zuständige Stelle erfragen; 901 ist kein Notruf.
Dubai Public Prosecution (Staatsanwaltschaft)Vernehmung und Übermittlung der Auslieferungsakte ans Gericht.Bearbeitenden Staatsanwalt, Haftanordnung und Aktenzeichen prüfen.
Dubai Court of Appeal (Berufungsgericht)Erste gerichtliche Entscheidung zur Auslieferungsfähigkeit.Spruchkörper, Ladung und begründeten Beschluss beschaffen.
Dubai Court of Cassation (Kassationsgericht)Besondere höhere Überprüfung in dokumentierten Auslieferungsfällen.Geschäftsstelle, Rechtsmittelform, Entscheidungsdatum und Frist prüfen.
Justizministerium der EmirateZentrale Bundesbehörde und gesonderte ministerielle Zustimmung.Ausländische Staatsersuchen benötigen den amtlichen Übermittlungsweg.

Im Verfahren gegen Sanjay Shah berichteten amtliche Stellen zunächst von einer Ablehnung durch den Dubai Court of Appeal. Der Generalstaatsanwalt focht diese beim Dubai Court of Cassation an, der die Sache an einen anders besetzten Spruchkörper des Berufungsgerichts zurückverwies. Damit ist der örtliche Instanzenweg belegt, nicht aber eine bindende materielle Aussage zu einzelnen Einwendungen. Der konkrete Spruchkörper, das Aktenzeichen und der nächste Termin sind der aktuellen gerichtlichen Mitteilung zu entnehmen.

Festnahme an DXB oder DWC: ein Handlungsplan für die ersten 72 Stunden

Dubai International (DXB) hat die Terminals 1, 2 und 3. Al Maktoum International (DWC) ist ein anderer Flughafen, ungefähr 60 Kilometer entfernt. Angehörige sollten Flughafen, Terminal, Flug, Uhrzeit der Festnahme, Polizeivorgangsnummer und erste Haftstelle festhalten. Der Ankunftsort beweist nicht, wo die Person derzeit untergebracht ist. Eine INTERPOL Red Notice ist für sich genommen weder ein Haftbefehl nach Recht der Emirate noch ein vollständiges förmliches Auslieferungsersuchen.

ZeitpunktRechtliche oder örtliche BesonderheitNächste Maßnahme
Festnahme oder GrenzkontrolleAuslieferungshaft von einer inländischen Strafsache unterscheiden.Terminal, Uhrzeit, Polizeizeichen und Anwalt notieren.
Binnen 48 Stunden ab FestnahmeArtikel 17: Vorführung zur Staatsanwaltschaft, Belehrung und Erklärung.Anwalt zur Vernehmung hinzuziehen; Sprach- und Gesundheitsbedarf melden.
Nach Prüfung des ErsuchensArtikel 18: Zuleitung binnen 15 Tagen nach Prüfung, nicht nach Festnahme.Datum der Zuleitung, zuständiges Register und Unterlagen prüfen.
Vor der GerichtsverhandlungArtikel 19: nichtöffentliche Sitzung, keine zwingende Verhandlung binnen 72 Stunden.Ladung, arabische Akte und Dolmetschung organisieren.

Die nachstehende Übersicht ist ein praktischer 72-Stunden-Plan, keine gesetzliche Frist für die erste Gerichtsverhandlung. Artikel 17 betrifft die Vorführung bei der Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden ab Festnahme. Artikel 18 knüpft an ein anderes Ereignis an: Binnen 15 Tagen nach Prüfung des Auslieferungsersuchens durch den Generalstaatsanwalt wird die Sache dem zuständigen Gericht zugeleitet. Ein konkreter Verhandlungstermin ist gesondert zu ermitteln; Artikel 19 sieht eine nichtöffentliche Sitzung mit Staatsanwaltschaft, gesuchter Person und gegebenenfalls Verteidiger vor.

Wo befindet sich die festgehaltene Person, und wie sind Besuche möglich?

Weder die Festnahme an einem Flughafen noch ein Aktenzeichen der Dubai Courts identifiziert zuverlässig die Haftanstalt. Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft, Strafvollzug und eine weitere inländische Strafsache können unterschiedliche Besuchsregelungen auslösen. Vor Besuchsanträgen oder der Übergabe von Medikamenten müssen die zuständige Gewahrsamsstelle und die Identifizierungsnummer geklärt werden. Ein Transfer in ein bestimmtes Gefängnis darf nicht unterstellt werden.

Nach den amtlichen britischen Hinweisen benötigen Besuche von Untersuchungsgefangenen eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. Viele Besuche bei Strafgefangenen in Dubai können über die Dubai-Police-App gebucht werden; Ausnahmen bestehen. Auch der nicht für Notfälle bestimmte Polizeidienst 901 bearbeitet Anfragen zu Besuchen bei Festgehaltenen und Gefangenen. Daraus folgt kein automatischer Besuchsanspruch. Artikel 17 gestattet anwaltlichen Beistand bei der staatsanwaltlichen Vernehmung. Wenn die Person die Verfahrenssprache nicht versteht, sollte unverzüglich Dolmetschung verlangt werden. Die nach Artikel 11 nötigen arabischen Übersetzungen der ausländischen Unterlagen ersetzen nicht das persönliche Sprachverständnis des Betroffenen.

Die 60-Tage-Regel bedeutet keine automatische Haftentlassung

Nach Artikel 15 des Bundesgesetzes Nr. 39/2006 in der Fassung des Bundesgesetzesdekrets Nr. 38/2023 kann ein dringender ausländischer richterlicher Haftbefehl eine vorläufige Inhaftierung von bis zu 60 Tagen bis zum Eingang des förmlichen Ersuchens rechtfertigen. Der Generalstaatsanwalt oder sein Beauftragter kann die Freilassung gegen Sicherheiten anordnen. Nach einer Freilassung kann beim Eintreffen des Ersuchens eine erneute Festnahme für 60 Tage zulässig sein; außerdem regelt der Artikel die Haft bei Fluchtgefahr. Artikel 16 behandelt die Festnahme nach Eingang des Ersuchens gesondert.

Eine automatische Freilassung am sechzigsten Tag darf nicht angenommen werden. Der örtliche Verteidiger sollte die konkrete Haftanordnung, den Eingang des formellen Ersuchens, etwaige erneute Anordnungen sowie die Grundlage einer Fortdauer oder Freilassung gegen Sicherheiten prüfen. Artikel 28 betrifft dagegen die spätere Übernahme einer bereits zur Auslieferung freigegebenen Person, einschließlich einer 30-Tage-Frist ab Mitteilung und besonderer Regeln bei Verzögerung. Diese Frist ist nicht mit dem Beginn der vorläufigen Haft gleichzusetzen.

Welches Gericht in Dubai entscheidet über den Rechtsbehelf?

Die Artikel 20 bis 24 regeln die begründete Auslieferungsentscheidung und den besonderen Rechtsbehelf. Nach Artikel 22 können die gesuchte Person sowie der Generalstaatsanwalt oder ein Beauftragter binnen 30 Tagen ab Erlass der gerichtlichen Auslieferungsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Artikel 23 verlangt die Anberaumung einer Verhandlung innerhalb von höchstens 10 Tagen nach Einlegung. Amtliche Berichte dokumentieren den Dubai Court of Cassation als Überprüfungsgericht für Entscheidungen des Dubai Court of Appeal in den genannten Auslieferungssachen. Zuständige Geschäftsstelle und Einreichungsform müssen unverzüglich geklärt werden.

Die zugängliche englische Gesetzeskonsolidierung nennt als Überprüfungsinstanz „Court of Appeal“, während die amtliche arabische Änderung von 2023 „zuständiges Rechtsmittelgericht“ (محكمة الطعن المختصة) verwendet. Bei Widersprüchen ist das Arabische maßgeblich. Ein gewöhnliches strafprozessuales Berufungsformular oder die Zuständigkeitsordnung eines anderen Emirats darf nicht ungeprüft übernommen werden. Auch eine amtliche Mitteilung aus dem Jahr 2025 erwähnt eine Auslieferungsentscheidung des Dubai Court of Cassation, gibt aber keine begründeten Leitsätze wieder. Hier wird kein nicht eingesehenes Urteil als bindende Grundlage eines Einwands ausgegeben.

Eine gemeinsame Erklärung der VAE und Irlands vom 9. August 2026 berichtet ebenfalls von einer endgültigen Auslieferungsentscheidung nach einem Beschluss des Dubai Court of Cassation. Damit ist die weitere Nutzung dieses örtlichen Rechtsmittelgerichts belegt; die Erklärung veröffentlicht aber keine Entscheidungsgründe und begründet keinen allgemeinen Rechtssatz zu Freilassung oder Rechtsmittelgründen. Wurde die Entscheidung in Abwesenheit der betroffenen Person erlassen, muss der Verteidiger den maßgeblichen arabischen Gesetzestext, die Zustellungsvorschriften und die Akte prüfen, bevor er eine Frist berechnet; der Tag, an dem Angehörige davon erfahren, ist kein verlässlicher Fristbeginn.

Artikel 24 setzt für die Durchführung eine nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidung voraus, und Artikel 26 verlangt zusätzlich die Zustimmung des Justizministers der Emirate. Eine Entscheidung über die Unzulässigkeit hat nach Artikel 21 grundsätzlich die Entlassung zur Folge, vorbehaltlich eines Rechtsbehelfs der Staatsanwaltschaft. Die schriftliche, informierte Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung nach Artikeln 13 und 14 ist von einem streitigen Gerichtsverfahren zu unterscheiden; vor einer Zustimmung ist unabhängiger Rechtsrat nötig. Die einzelnen Ablehnungsgründe behandelt der gesonderte Ratgeber zu Rechtsbehelfen in den Emiraten.

Ablehnungsgründe und Rechtsbehelfe in den Emiraten.

Unterlagen für Angehörige und ausländische Verteidiger

  • Name laut Reisepass, sämtliche Staatsangehörigkeiten, Geburtsdatum und verfügbare Ausweiskopien.
  • Letzter Kontakt, Flug, DXB-Terminal oder DWC, Festnahmezeit und Polizei-/Haftreferenzen.
  • Festnahmeprotokoll, Haftbeschluss, staatsanwaltliche Unterlagen, gerichtliches Zeichen und Ladung.
  • Ausländischer Haftbefehl, Anklage oder Urteil; nichtamtliche Übersetzungen als solche kennzeichnen.
  • Kontakte zum Anwalt in den Emiraten und im ersuchenden Staat sowie zu verlässlichen Angehörigen.
  • Wichtige medizinische Angaben, Behinderungen oder besondere Sprachbedürfnisse.

Die Dubai Courts bieten eine Online-Abfrage von Anträgen anhand des Antragsjahres und der Nummer an. Eine vertrauliche Auslieferungsakte muss dort nicht öffentlich erscheinen. Polizeivorgangsnummer, staatsanwaltliches Aktenzeichen und gerichtliches Antragszeichen können drei verschiedene Kennungen sein. Ein in Dubai zugelassener Anwalt sollte das korrekte Gerichtszeichen und den Sitzungsnachweis beschaffen, bevor sich Angehörige auf eine Internetabfrage verlassen.

Red Notice am Terminal 2: ein Fallbeispiel

Hypothetischer Fall: Ein georgischer Reisender wird am DXB-Terminal 2 wegen Hinweisen auf ein ausländisches Betrugsermittlungsverfahren festgenommen. Die Familie hört von einer „Red Notice“ und befürchtet die sofortige Übergabe. Die Verteidigung muss stattdessen den emiratischen Haftbefehl feststellen, die Vorführung bei Dubai Public Prosecution binnen 48 Stunden überprüfen, den Eingang des offiziellen Auslieferungsersuchens klären und gegebenenfalls die Ladung des Dubai Court of Appeal besorgen. Weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch die INTERPOL-Meldung entscheidet allein über die Auslieferung.

Die Vereinigten Arabischen Emirate gehören nicht zum System des Europäischen Haftbefehls. Ein anwendbarer Vertrag muss für den jeweiligen ersuchenden Staat geprüft werden. So bestätigt eine amtliche Erklärung der Emirate und Irlands, dass ihre Abkommen über Auslieferung und Rechtshilfe am 18. Mai 2025 in Kraft traten. Daraus folgt kein Vertrag mit einem anderen Staat. Den bundesweiten Rechtsrahmen und die Verfahren anderer Emirate erläutern eigenständige Ratgeber.

Bundesweites Auslieferungsverfahren der Emirate. Gerichtsverfahren in Abu Dhabi. Gerichtsverfahren in Sharjah.

Häufige praktische Fragen

Verhindert eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai die Auslieferung?

Nein. Aufenthalt ist weder Staatsangehörigkeit noch eine gesetzliche Auslieferungssperre; Status und Ersuchen prüfen.

Muss innerhalb von 48 Stunden eine Gerichtsverhandlung stattfinden?

Nein. Artikel 17 betrifft die Vorführung zur Staatsanwaltschaft; die gerichtliche Verhandlung folgt getrennt.

Können Angehörige über 901 einen Besuch beantragen?

Sie können die zuständige Besuchsstelle erfragen; Genehmigung und Zugang richten sich nach Haftstatus und Behörde.

Wann beginnt die 30-tägige Rechtsmittelfrist?

Nach Artikel 22 am Tag der gerichtlichen Entscheidung, nicht erst mit Kenntnis der Angehörigen.

Für die grenzüberschreitende Abstimmung mit ordnungsgemäß zugelassenem örtlichem Rechtsbeistand nimmt das Team der Website Informationen entgegen: vertrauliche Anfrage senden.

Gesetzestexte und amtliche Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-25

Autor: Razmik Khachatrian

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