Auslieferung nach Ländern

Auslieferungsanwalt Abu Dhabi: Gerichte und Ablauf

Bei einer Festnahme in Abu Dhabi wegen eines ausländischen Auslieferungsersuchens sind zwei Fragen vorrangig: Welche Staatsanwaltschaft führt die Akte, und ist eine örtliche oder eine Bundesgerichtsbarkeit zuständig? Das Bundesgesetz Nr. 39 von 2006 in der 2023 geänderten Fassung sieht für die gerichtliche Prüfung ein zuständiges Berufungsgericht vor. Das Abu Dhabi Judicial Department (ADJD) verwaltet jedoch nicht sämtliche Bundesgerichte im Emirat. Nach Artikel 17 muss die festgenommene Person binnen 48 Stunden ab Festnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeführt werden. Das ist weder eine Zusage einer richterlichen Anhörung noch einer Freilassung binnen 48 Stunden.

Welche Staatsanwaltschaft und welches Gericht bearbeiten die Sache?

ADJD verwaltet die örtlichen Gerichte einschließlich Berufungsgerichten und Abu Dhabi Court of Cassation, dem örtlichen Kassationsgericht. Daneben besteht eine eigenständige Bundesgerichtsbarkeit. Nach einer offiziellen Mitteilung der Nachrichtenagentur WAM befand die Abu Dhabi Federal Appeal Court im Zusammenhang mit einem französischen Ersuchen über die Zulässigkeit der Auslieferung. Die Federal Supreme Court wies ein Rechtsmittel am 14. Januar 2025 zurück. Die Mitteilung enthält weder Aktenzeichen noch Urteilsgründe. Sie belegt den Bundesrechtsweg in diesem Fall, begründet aber keinen verifizierten Präzedenzsatz für andere Verfahren.

StelleAufgabeZu prüfen
Abu Dhabi Public Prosecution (ADJD)Örtliche Staatsanwaltschaft und StrafverfahrensanträgeIst diese oder eine Bundesstaatsanwaltschaft in der Festnahmeanordnung genannt?
Abu Dhabi Court of Appeal (örtliches ADJD-System)Örtliche Berufungskammern, auch für StrafsachenWurde die Auslieferungssache einer örtlichen Kammer zugeteilt?
Abu Dhabi Court of CassationÜberprüfung anfechtbarer örtlicher Berufungsentscheidungen; zwei StrafkammernIst im konkreten Auslieferungsverfahren ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft?
Abu Dhabi Federal Appeal Court und Federal Supreme CourtNachgewiesener Bundesrechtsweg im französischen Fall von 2025Ist die aktuelle Sache ebenfalls ein Bundesverfahren?
UAE Ministry of JusticeZentrale Behörde für internationale RechtshilfeSind förmliches Ersuchen, Unterlagen und Übersetzungen eingegangen?

Der Rechtsbeistand benötigt die amtlich bestätigte Haftentscheidung, die korrekte Staatsanwaltschaftsbezeichnung, den Gerichtskopf, das Aktenzeichen und einen etwaigen Verhandlungstermin. Eine Beschwerde darf nicht allein deshalb beim ADJD eingereicht werden, weil die Festnahme am Flughafen erfolgte. Vorher sind Entscheidungsgericht und Geschäftsstelle festzustellen. Das Länderhandbuch für die VAE behandelt das allgemeine Bundesverfahren.

Festnahme am Zayed International Airport: Flughafenbehörden richtig zuordnen

Der Zayed International Airport (AUH) liegt in Abu Dhabi. Das amtliche ADJD-Verzeichnis nennt am Flughafen ein Tourist Court and Prosecution, also Tourismusgericht und zuständige Staatsanwaltschaft. Der Standort verleiht diesen Stellen keine pauschale Zuständigkeit für ausländische Auslieferungsersuchen. Daneben nennt das Verzeichnis ein Gericht und eine Staatsanwaltschaft für Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsfragen im Gebäude der Bundesbehörde für Identität und Aufenthalt. Eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme ist von der Auslieferungsentscheidung zu unterscheiden.

Nach Angaben des ADJD ist die Tourismusstaatsanwaltschaft für Straftaten von oder gegen Besucher sowie Vorfälle im Transitbereich des Flughafens Abu Dhabi zuständig und arbeitet rund um die Uhr. Das kann für ein getrenntes Tourismus- oder Transitstrafverfahren wichtig sein, belegt aber keine Zuständigkeit für das internationale Auslieferungsersuchen. Vor Einreichung eines Antrags ist die tatsächlich im Auslieferungsvorgang anordnende Staatsanwaltschaft festzustellen.

Bei einer Flughafenfestnahme sind die genaue Uhrzeit, Flug und Terminal, verwendeter Pass, festnehmende Dienststelle, Aktenreferenz und mitgeteilter Haftort festzuhalten. Eine INTERPOL Red Notice ist eine internationale Fahndungsmitteilung, kein in den VAE unmittelbar vollstreckbarer Auslieferungstitel. Die zuständige Behörde muss die innerstaatliche Rechtsgrundlage feststellen. Wird statt Auslieferung eine Abschiebung oder Ausweisung angekündigt, sollte der Anwalt das eigenständige Verfahren prüfen; siehe Auslieferung und Abschiebung.

Erste 72 Stunden: praktischer Arbeitsplan, keine gesetzliche Gerichtsfrist

ZeitraumRechtsregel oder HandlungZuständig
Sofort nach der FestnahmePersonalien, Zeitpunkt und Ort, Dolmetschbedarf und Haftstelle klären; vor Zustimmungserklärungen einen in den VAE zugelassenen Strafverteidiger einschalten.Betroffene, Angehörige, Anwalt
Innerhalb von 48 Stunden ab FestnahmeArtikel 17 verlangt Vorführung bei der Staatsanwaltschaft, Mitteilung von Grund und Unterlagen, Protokollierung der Aussage und gestattet anwaltlichen Beistand bei der Befragung.Zuständige Staatsanwaltschaft
Stunden 48–72 bei fortdauernder HaftHaftverfügung beschaffen, Eingang des förmlichen Ersuchens klären, Freilassung gegen Sicherheiten prüfen und zuständige Geschäftsstelle ermitteln. Eine Anhörung bis Stunde 72 ist nicht zugesagt.Verteidiger und Behörden

Artikel 15 erlaubt bei Dringlichkeit auf Grundlage eines ausländischen Haftbefehls eine vorläufige Freiheitsentziehung für 60 Tage bis zum Eingang des Ersuchens. Eine Freilassung gegen festgelegte Sicherheiten ist möglich. Das Gesetz lässt nach Eingang des Ersuchens eine erneute Inhaftierung zu und enthält eine zusätzliche Befugnis bei Fluchtgefahr, ohne die genannten Fristen stets anzuwenden. 60 Tage sind deshalb keine allgemeine Höchstdauer jeder Auslieferungshaft. Nach Artikel 16 kann der Generalstaatsanwalt oder sein Vertreter auch nach Eingang des Ersuchens eine Freilassung gegen Sicherheiten anordnen. Entscheidend ist die tatsächlich erlassene Haftverfügung.

Haftort, Besuchsgenehmigung und sprachliche Unterstützung

ADJD listet das Al Wathba Correctional and Rehabilitation Centre, daneben ein gesondertes Correctional and Rehabilitation Centre – Pretrial Detention sowie eine Einrichtung in Al Ain, Falaj Hazzaa. Daraus lässt sich nicht schließen, wo eine bestimmte ausgelieferte oder gesuchte Person festgehalten wird. Haftverlegungen müssen bei der verantwortlichen Stelle erfragt werden. Angehörige sollten nicht ohne Bestätigung nach Al Wathba fahren.

Auf dem ADJD-Portal stehen Issue Inmate Visit Permit, Prisoners Inquiries Platform, eine Haftzeitbescheinigung und die Eintragung einer Telefonnummer für den Kontakt mit Inhaftierten zur Verfügung. Ob diese Dienste nutzbar sind, hängt von Haftstatus, Genehmigung und örtlicher oder föderaler Zuständigkeit ab. Vorzubereiten sind Identitätsnachweis, Verwandtschaftsnachweis, vollständiger Name, bekanntes Aktenzeichen und Kontaktdaten. Familienbesuch, vertraulicher Verteidigerkontakt und konsularische Kommunikation können unterschiedlichen Bedingungen unterliegen; ein Onlineformular verschafft nicht automatisch Zutritt.

Elektronische ADJD-Anträge können über UAE Pass unter „My Applications“ verfolgt werden. Bedürftigen wird nach Prüfung gegebenenfalls Prozesskostenhilfe einschließlich Anwaltskosten gewährt; für jeden ausländischen Auslieferungsfall besteht dadurch kein Anspruch auf automatisch bestellten Beistand. Verfahrenssprache ist Arabisch. Erforderlichenfalls einen Dolmetscher anfordern und die arabischen Originalunterlagen prüfen lassen, nicht nur englische Kurzfassungen.

Nach Prüfung des ausländischen Ersuchens: gerichtliche Entscheidung und Rechtsmittel

Artikel 11 und 12 betreffen das schriftliche Ersuchen auf diplomatischem Weg über das Justizministerium als Zentralbehörde; beizufügen sind unter anderem Identitätsdaten, Tatvorwurf, ausländische Gerichtsunterlagen und arabische Übersetzungen. Fehlende Informationen können nachgefordert werden. Gemäß Artikel 18 übermittelt der Generalstaatsanwalt das Ersuchen samt Stellungnahme binnen 15 Tagen nach Prüfung des Ersuchens an das zuständige Gericht. Diese Frist beginnt nicht mit der Festnahme und garantiert keinen Gerichtstermin innerhalb von 15 Tagen.

Artikel 19 und 20 sehen eine nichtöffentliche Verhandlung und eine begründete Entscheidung über die Auslieferungszulässigkeit vor. Die Artikel 13 und 14 regeln einen gesonderten ministeriellen Weg: Bei einem einzigen ersuchenden Staat kann der Minister auf Empfehlung des Generalstaatsanwalts und bei freiwilliger, informierter schriftlicher Zustimmung entscheiden. Nach Artikel 19 kann eine Zustimmung vor Gericht protokolliert werden. Der Auslieferung zuzustimmen ist keine bloße Erklärung, auf eine Verhandlungsteilnahme zu verzichten. Vor Unterschrift müssen die Rechtsfolgen geklärt sein.

Nach Artikel 22 des geänderten emiratischen Gesetzes beträgt die Rechtsmittelfrist 30 Tage ab Erlass der Auslieferungsentscheidung; Artikel 23 sieht die Anberaumung einer Verhandlung binnen zehn Tagen nach Einlegung vor. Maßgeblich ist die arabische Wendung محكمة الطعن المختصة, also „zuständiges Rechtsmittelgericht“. In der englischen Fassung steht dagegen erneut „Court of Appeal“, obwohl Artikel 1 bereits das zunächst entscheidende Auslieferungsgericht so bezeichnet. Ein Rechtsmittel darf deshalb nicht schematisch beim selben Gericht eingelegt werden. Im öffentlich berichteten Bundesverfahren von 2025 in Abu Dhabi prüfte der Federal Supreme Court die Entscheidung des Federal Appeal Court; daraus lässt sich kein allgemeiner Instanzenzug für jedes örtliche Verfahren ableiten. Der Verteidiger muss sofort die arabische Entscheidung, die bundes- oder lokalgerichtliche Zuordnung, die zuständige Rechtsmittelinstanz und die Einreichungsform bei der Geschäftsstelle prüfen. Die 30 Tage sind vorsorglich ab Entscheidungserlass und nicht erst ab Kenntnis der Familie zu berechnen. Nach Artikeln 24 und 26 erfordert die gewöhnliche Übergabe eine unanfechtbare Entscheidung und die ministerielle Zustimmung. Die Versagungsgründe erläutert der Leitfaden zu Auslieferungsrechtsbehelfen in den VAE. der VAE-Rechtsbehelfsleitfaden.

Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra: verschiedene Gerichtsstandorte

Im ADJD-Verzeichnis werden Gerichte und Staatsanwaltschaften in Al Ain und Al Dhafra sowie Zweigstellen in Al Rahba, Baniyas und Al Wathba genannt. Örtliche Berufungskammern bestehen in Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra. Der zuständige Bezirk und die konkret benannte Verfahrensbehörde bestimmen deshalb, wo nachgefragt und eingereicht werden kann. Nicht jede geografisch nahe Stelle führt die Auslieferungsakte.

Hypothetisches Beispiel: Ein georgischer Transitreisender wird am AUH aufgrund eines ausländischen Ersuchens festgenommen. Seine Schwester entdeckt die Flughafen-Tourismusstaatsanwaltschaft. Statt dort ungeprüft ein Rechtsmittel einzureichen, lässt der Verteidiger die Festnahmereferenz beschaffen, die örtliche oder Bundesstaatsanwaltschaft ermitteln und das tatsächlich zuständige Gericht bestätigen. Nach einer Verlegung klärt die Schwester den Haftort vor einem Besuchsantrag.

Für Angehörige im Ausland ist die Reihenfolge der Nachforschungen entscheidend. Zunächst sollte die Festnahmereferenz von der benannten Dienststelle erbeten werden; anschließend sind die aktuell verantwortliche Haftbehörde und die Staatsanwaltschaft zu bestimmen. Erst danach lässt sich beim richtigen Gericht nach Aktenzeichen und Termin fragen. Die telefonische Mitteilung eines Flughafendienstes ersetzt keine beglaubigte gerichtliche Entscheidung. Werden Dokumente nur als Foto oder englische Kurzmitteilung übermittelt, muss der Anwalt prüfen, ob die vollständige arabische Urschrift, die Unterschrift und der für die Rechtsmittelfrist maßgebliche Entscheidungstag vorliegen. Ein Wechsel des Haftorts bedeutet nicht notwendig, dass auch die Zuständigkeit für das Auslieferungsersuchen wechselt.

Besonders wichtig ist es, Anfragen an den Haftträger und Eingaben an ein Gericht zu unterscheiden: Die Besuchsgenehmigung aus dem ADJD-Portal ist keine gerichtliche Haftbeschwerde. Umgekehrt verschafft die Einreichung eines Rechtsmittels nicht automatisch ein Besuchsrecht. Wenn nur ein Reisedokument oder eine INTERPOL-Mitteilung gezeigt wurde, sollte die Verteidigung ausdrücklich klären, ob bereits das vollständige förmliche Ersuchen samt arabischen Übersetzungen vorliegt. Aus der 48-Stunden-Vorführung darf nicht auf dessen Eingang geschlossen werden.

Unterlagen für den Verteidiger vor der ersten Verhandlung

  • Vollständiger Name in allen Passschreibweisen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und gut lesbare Passkopien.
  • Zeit, genauer Ort, Flughafenbereich, festnehmende Einheit und verfügbare Aktenreferenzen.
  • Vorliegende Haftbeschlüsse, Ladungen, ausländische Haftbefehle und gerichtliche Mitteilungen.
  • Gesicherte Angaben zu ausländischem Verfahren, Tatvorwurf, Urteil und Daten, ohne Lücken zu erraten.
  • Nachweis eines festen Aufenthaltsortes in den VAE und realistische Sicherheiten für einen Haftentlassungsantrag.
  • Medizinischer Bedarf, Dolmetschbedarf, gewünschter Konsulatskontakt und Verwandtschaftsnachweise.
  • Bereits angefragte Haftanstalten, bestätigende Dienststelle und bekannte Verhandlungstermine.

Dieser Beitrag behandelt die örtliche Zuständigkeit und den Zugang zur Verteidigung in Abu Dhabi, nicht sämtliche bundesrechtlichen Versagungsgründe. Für Dubai gelten andere örtliche Stellen: Auslieferung in Dubai. Eine grenzüberschreitende Verteidigung kann mit ordnungsgemäß beauftragten örtlichen Anwälten koordiniert werden; Unterlagen lassen sich über die vertrauliche Anfrage übermitteln.

Fragen von Angehörigen

Entscheidet das Tourismusgericht am Flughafen über Auslieferungen?

Es ist offiziell gelistet, eine ausschließliche Zuständigkeit für Auslieferung ist damit nicht nachgewiesen. Zuständige Staatsanwaltschaft und gerichtliches Aktenzeichen klären.

Sind alle Betroffenen in Al Wathba untergebracht?

Nein; eine solche Zuweisungsregel wurde nicht bestätigt. Mehrere Einrichtungen bestehen, der tatsächliche Haftort ist zu erfragen.

Genügt eine INTERPOL Red Notice für die Übergabe?

Nein. Fahndungsmitteilung und wirksame Auslieferungsentscheidung sind unterschiedliche Rechtsakte.

Primärquellen und amtliche örtliche Informationen

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-25

Autor: Razmik Khachatrian

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