Auslieferung nach Ländern

Anwalt für Auslieferungsrecht in Stockholm: Stockholms tingsrätt und das örtliche Verfahren

In Stockholm muss zuerst geklärt werden, welches Verfahren vorliegt: ein Europäischer Haftbefehl (EHB), ein nordischer Haftbefehl oder ein herkömmliches Auslieferungsersuchen. Bei einem EHB entscheidet das zuständige schwedische Bezirksgericht (tingsrätt) über die Übergabe, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat. Stockholms tingsrätt ist für die Stockholmer Innenstadt und Lidingö zuständig, nicht für jeden Ort, der unter der Bezeichnung „Stockholm“ geführt wird. Bei einem herkömmlichen Ersuchen nach dem schwedischen Gesetz 1957:668 — und nicht nach dem EHB-, nordischen oder gegebenenfalls einschlägigen EU–Vereinigtes-Königreich-Regime — trifft die Regierung die abschließende Entscheidung; stimmt die betroffene Person der Auslieferung nicht zu, prüft der Oberste Gerichtshof rechtliche Hindernisse.

Diese Seite behandelt die örtliche Zuständigkeit und die ersten Schritte.

Welches Stockholmer Gericht ist tatsächlich zuständig?

Der gewöhnliche Gerichtsbezirk von Stockholms tingsrätt umfasst die Stockholmer Innenstadt und die Gemeinde Lidingö. Nach den offiziellen Gerichtsseiten fällt Västerort (West-Stockholm) in den Bezirk von Solna tingsrätt und Söderort (Süd-Stockholm) in den von Södertörns tingsrätt; die Gemeinde Sigtuna einschließlich des Flughafens Arlanda gehört zum Bezirk von Attunda tingsrätt. Das schwedische Gesetz über den Europäischen Haftbefehl verweist für die örtliche Zuständigkeit auf Kapitel 19 der schwedischen Prozessordnung. Bei im Ausland begangenen Straftaten verweist Kapitel 19 § 2 grundsätzlich auf das Gericht, bei dem die Person gewöhnlich zivilrechtlich verklagt würde, oder auf das Gericht des Ortes, an dem sie festgenommen wurde oder sich sonst aufhält, sofern keine Sonderregel gilt. Der Festnahmeort ist daher ein Ausgangspunkt, keine endgültige Zuständigkeitsentscheidung: Teilen Sie Polizei oder Staatsanwaltschaft den genauen Ort mit und fragen Sie, bei welchem Gericht das Verfahren registriert wurde.

EinrichtungÖrtliche AufgabePraktischer Hinweis
Stockholms tingsrättEntscheidet über die Übergabe nach einem EHB und über bestimmte vorläufige Maßnahmen, sofern das Gericht örtlich zuständig ist.Scheelegatan 7, Stockholm; werktags 08:00–16:00 Uhr; Telefonzentrale 08-561 650 00. Halten Sie das Aktenzeichen bereit.
Attunda tingsrättZuständig für die Gemeinde Sigtuna einschließlich des Flughafens Stockholm-Arlanda.Arlanda gehört nicht zum regulären Bezirk von Stockholms tingsrätt. Attunda befindet sich in Tingsvägen 11, Sollentuna; Telefonzentrale 08-561 695 00.
Solna tingsrättZuständig für Västerort (West-Stockholm) sowie die Gemeinden Ekerö, Solna und Sundbyberg.Adresse: Sundbybergsvägen 5, Solna; Zentrale: 08-561 658 00.
Södertörns tingsrättZuständig für Söderort (Süd-Stockholm).Adresse: Björnkullavägen 5A, Huddinge; Zentrale: 08-561 660 00.
City åklagarkammare i StockholmDer veröffentlichte Zuständigkeitsbereich umfasst gewöhnliche Straftaten, die in der Stockholmer Innenstadt (innerhalb des Mautrings) und auf Lidingö begangen wurden; die Staatsanwaltschaft arbeitet mit Stockholms tingsrätt zusammen.Telefon 010-562 56 00; telefonische Erreichbarkeit werktags 08:30–16:00. Gehen Sie nicht davon aus, dass diese Staatsanwaltschaft ein internationales Übergabeverfahren bearbeitet; maßgeblich ist der im Verfahren genannte Staatsanwalt.
Häktet KronobergOffizielle Informationen des Dienstes beschreiben die Einrichtung als Sicherheitsuntersuchungshaftanstalt auf Kungsholmen.Nur eine mögliche Einrichtung; bestätigen Sie die tatsächliche Unterbringung der Person und die aktuellen Besuchsmodalitäten vor der Anreise.
Svea hovrättBerufungsgericht für Entscheidungen von Stockholms tingsrätt, soweit ein Rechtsmittel zulässig ist.Die allgemeine Berufungsfrist beträgt meist drei Wochen; maßgeblich sind das Sondergesetz und die Rechtsmittelbelehrung der Entscheidung.

Die öffentlich zugänglichen Gerichtsseiten weisen keine eigene Auslieferungskammer aus; die interne Geschäftsverteilung erfolgt innerhalb des Gerichts. Nennen Sie dem Gerichtsschalter das Aktenzeichen oder lassen Sie sich von der Polizei mitteilen, welches Gericht zuständig ist.

Die ersten 72 Stunden: praktischer Aktionsplan, keine eigene Auslieferungsfrist

Für alle Auslieferungswege gilt keine einheitliche 72-Stunden-Frist. Nutzen Sie die ersten drei Tage, um die Rechtsgrundlage festzustellen und die Möglichkeit einer Stellungnahme zu sichern.

  1. Sofort: Fragen Sie, ob es um einen EHB, einen nordischen Haftbefehl, eine vorläufige Festnahme oder ein förmliches Ersuchen nach dem Gesetz 1957:668 geht. Erfragen Sie das Aktenzeichen, den Festnahmegrund, den zuständigen Staatsanwalt, das Gericht und den Haftort.
  2. Vor der ersten Anhörung: Beantragen Sie einen Verteidiger und bei Bedarf einen Dolmetscher. Nach dem schwedischen EHB-Gesetz ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die betroffene Person dies beantragt, unter 18 Jahre alt ist oder aus anderen Gründen Verteidigung benötigt. Unterschreiben Sie keine Zustimmung und keinen Verzicht, bevor der Verteidiger deren unterschiedliche Folgen erklärt hat.
  3. Innerhalb von 24 bis 72 Stunden: Sammeln Sie Festnahmeprotokoll, Haftbefehl oder Mitteilung, Ausweisdokumente, Anschrift und Kontaktdaten der Familie, relevante medizinische Unterlagen sowie frühere Entscheidungen. Bestätigen Sie den Anhörungstermin, den vertraulichen Zugang zum Verteidiger, Kontaktbeschränkungen und die Frist für Schriftsätze.

Bei Zwangsmaßnahmen im EHB-Verfahren gelten schwedische Verfahrensregeln. Eine Haftanhörung muss ohne Verzögerung und grundsätzlich spätestens vier Tage nach der Festnahme oder Vollstreckung eines Festnahmebeschlusses stattfinden. Diese Frist ist nicht die Frist für die endgültige Übergabeentscheidung und darf nicht automatisch auf eine herkömmliche Auslieferung übertragen werden.

Welche Frist gilt für das Stockholmer Verfahren?

Verfahrensweg oder EreignisFristenregelWas zu prüfen ist
Europäischer HaftbefehlEntscheidung innerhalb von 30 Tagen nach der Festnahme oder, wenn keine Festnahme erfolgt ist, nach Mitteilung des Inhalts des Haftbefehls. Bei Zustimmung innerhalb von 10 Tagen nach der Zustimmung. Besondere Gründe können eine längere Frist rechtfertigen.Notieren Sie das Festnahme- oder Mitteilungsdatum und prüfen Sie, ob die Zustimmung dokumentiert oder eine Verlängerung angeordnet wurde.
Herkömmliche Auslieferung: vorläufige MaßnahmeNach § 23 des Gesetzes 1957:668 darf die festgelegte Frist für das förmliche Ersuchen höchstens 40 Tage ab Festnahme oder Anordnung eines Reiseverbots beziehungsweise einer Meldepflicht betragen.Beschaffen Sie die Anordnung mit dem konkreten Fristende und prüfen Sie das fristauslösende Ereignis.
Haft nach Eingang des förmlichen ErsuchensWird die Person nicht freigelassen, muss der Haftantrag spätestens am achten Tag nach Eingang des Ersuchens beim Generalstaatsanwalt gestellt werden.Maßgeblich ist der Eingang beim Generalstaatsanwalt, nicht der Tag, an dem die Familie davon erfahren hat.
Überprüfung einer vorläufigen Maßnahme nach § 23Das Gericht muss die Maßnahme unverzüglich prüfen. Die erste Entscheidung ist nicht anfechtbar; eine neue Anhörung kann jedoch innerhalb von drei Wochen nach der letzten Entscheidung beantragt werden.Lassen Sie den Fristablauf anwaltlich berechnen und stellen Sie den Antrag bei dem Gericht, das die Maßnahme prüft.
Herkömmliche Auslieferung: Entscheidung über eine Zwangsmaßnahme nach dem förmlichen ErsuchenNach § 16 des Gesetzes 1957:668 kann eine gerichtliche Entscheidung über Zwangsmaßnahmen ohne feste Frist beim Obersten Gerichtshof angefochten werden; eine inhaftierte Person kann außerdem innerhalb von drei Wochen nach der letzten Entscheidung eine neue Anhörung beantragen.Wenden Sie nicht automatisch die gewöhnliche Dreiwochenfrist an und gehen Sie nicht von Svea hovrätt als Rechtsmittelgericht aus; klären Sie, ob § 16 oder § 23 gilt.
Rechtsmittel gegen eine EHB-EntscheidungIm Regelfall bei Svea hovrätt, wenn Stockholms tingsrätt entschieden hat; für bestimmte Entscheidungen ist eine Zulassung erforderlich. Nach Zustimmung kann die Übergabeentscheidung nicht angefochten werden.Beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung. Dies ist nicht dasselbe wie die Anfechtung einer Regierungsentscheidung bei herkömmlicher Auslieferung.

Wo kann eine inhaftierte Person untergebracht sein, und wie erreicht die Familie sie?

Nach einer ersten Festnahme oder einer staatsanwaltschaftlichen Entscheidung kann sich die Person in einer Polizeidienststelle befinden; nach richterlicher Anordnung der Untersuchungshaft ist der schwedische Strafvollzugs- und Bewährungsdienst zuständig. In offiziellen Informationen des Dienstes wird Häktet Kronoberg als Sicherheitsuntersuchungshaftanstalt auf Kungsholmen im Zentrum Stockholms beschrieben; daraus folgt jedoch nicht, dass eine bestimmte Person dort untergebracht ist. Bestätigen Sie den tatsächlichen Haftort und die aktuellen Besuchsmodalitäten direkt, bevor Sie anreisen.

Fragen Sie vor einer Anreise den Strafvollzugs- und Bewährungsdienst oder die zuständige Einrichtung nach dem tatsächlichen Haftort, etwaigen Beschränkungen und den aktuell erforderlichen Genehmigungen oder Buchungen für einen Besuch oder Anruf. Leiten Sie aus der nicht mitgeteilten Unterbringung keinen Transfer ins Ausland ab; fragen Sie zunächst die zuständigen Behörden, welcher Kontakt erlaubt ist und wie Post gesendet werden kann.

Klären Sie die Einreichungsmodalitäten bei der Geschäftsstelle des im Verfahren genannten Gerichts und wenden Sie sich wegen des zuständigen Staatsanwalts und des Anhörungstermins an die in den Festnahmeunterlagen genannte Staatsanwaltschaft. Der veröffentlichte Zuständigkeitsbereich von City åklagarkammare i Stockholm umfasst gewöhnliche Straftaten, die in der Stockholmer Innenstadt und auf Lidingö begangen wurden; daraus folgt nicht, dass diese Staatsanwaltschaft ein internationales Übergabeverfahren bearbeitet. Die Öffnungszeiten verlängern keine dringende Frist. Der Verteidiger sollte daher den rechtmäßigen Weg für eine fristwahrende Eileinreichung klären.

Was ändert sich, wenn es nicht um einen EHB geht?

„Auslieferung“ bezeichnet nicht nur ein einheitliches Verfahren. § 1 des Gesetzes 1957:668 nimmt Ersuchen aus, die dem EHB-Gesetz, dem Gesetz über den nordischen Haftbefehl oder dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unterliegen. Bei einem herkömmlichen Ersuchen nach dem Gesetz 1957:668 entscheidet die Regierung endgültig; fehlt die Zustimmung, prüft der Oberste Gerichtshof rechtliche Hindernisse. Ein Bezirksgericht kann dennoch vorläufige Maßnahmen oder Untersuchungshaft prüfen. Klären Sie anhand der Festnahmeunterlagen, welches Instrument gilt; der Länderleitfaden zu Schweden erläutert den landesweiten Ablauf und der Leitfaden zu Rechtsbehelfen Ablehnungsgründe und Anfechtungsmöglichkeiten.

Lässt sich die Untersuchungshaft vor Ort anfechten?

Bei herkömmlicher Auslieferung muss ein Antrag gegen die Untersuchungshaft das tatsächliche Fluchtrisiko und die Frage behandeln, ob eine weniger einschneidende Maßnahme dieses Risiko ausreichend begrenzen kann. In der Entscheidung B 9418-24 vom 30. Januar 2025 hielt der Oberste Gerichtshof ein Reiseverbot und eine Meldepflicht unter den konkreten Umständen für ausreichend. Daraus folgt kein automatischer Anspruch auf Freilassung. Die Verteidigung sollte eine feste Anschrift, die Identität, familiäre oder berufliche Bindungen, die Bereitschaft zur Meldung und die bisherige Einhaltung von Auflagen belegen.

Bei einem EHB ist eine Festnahme bei Flucht- oder Vereitelungsgefahr grundsätzlich vorgesehen; ein Reiseverbot oder eine Meldepflicht soll sie jedoch ersetzen, wenn das ausreicht. Die Übergabeentscheidung und die Entscheidung über die weitere Haft sind getrennt zu betrachten. Ablehnungsgründe, Rechtsmittelfristen und menschenrechtliche Beschwerden müssen individuell geprüft werden.

Was sollte die Familie oder ein ausländischer Anwalt zuerst übermitteln?

  • Vollständiger Name wie im Haftbefehl, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ausweisdokumente.
  • Genauer Ort und Zeitpunkt der Festnahme oder Mitteilung, Polizeidienststelle, Haftanstalt und gegebenenfalls Aktenzeichen.
  • Sämtliche erhaltenen Unterlagen: Haftbefehl oder Mitteilung, Festnahmeprotokoll, Gerichts- und Haftentscheidungen, Schreiben der Staatsanwaltschaft und genannte Fristen.
  • Kontaktdaten des bereits bestellten Verteidigers und bevorzugte Sprache; weisen Sie ausdrücklich auf den Bedarf an einem Dolmetscher hin.
  • Nachweise für eine Alternative zur Haft: bestätigte Anschrift, Plan zur regelmäßigen Meldung, familiäre oder berufliche Bindungen, relevante medizinische Unterlagen und bisherige Befolgung von Auflagen.
  • Chronologie früherer Verfahren zum selben Ersuchen, früherer Übergaben oder Auslieferungen und noch anhängiger Verfahren in Schweden. Fügen Sie auch nachteilige Entscheidungen bei.

Hypothetisches Beispiel: Eine Person wird in Arlanda nach einem Fahndungshinweis im Zusammenhang mit einem polnischen Verfahren angehalten. Kontaktieren Sie nicht automatisch Stockholms tingsrätt, nur weil der Flughafen „Stockholm Arlanda“ heißt: Arlanda liegt in Sigtuna und damit im Bezirk von Attunda tingsrätt. Klären Sie zuerst, ob die Behörden einen EHB oder ein anderes Ersuchen zugrunde legen, ermitteln Sie Staatsanwalt und Gericht und notieren Sie das Datum, das die jeweilige Frist auslöst. Bei einer Festnahme in der Stockholmer Innenstadt kann Stockholms tingsrätt für ein EHB-Verfahren zuständig sein; bestätigen muss dies die Akte.

Häufig gestellte Fragen

Entscheidet Stockholms tingsrätt über jedes Auslieferungsersuchen in Stockholm?

Nein. Das Gericht ist für die Innenstadt und Lidingö zuständig und entscheidet über die Übergabe nach einem EHB, wenn es zuständig ist. Bei herkömmlicher Auslieferung an einen Drittstaat trifft die Regierung nach dem gesetzlichen Verfahren die endgültige Entscheidung; ein Bezirksgericht kann vorläufige Maßnahmen prüfen.

Gehört der Flughafen Arlanda zum Bezirk von Stockholms tingsrätt?

Nein. Arlanda liegt in der Gemeinde Sigtuna, die zum Bezirk von Attunda tingsrätt gehört. Das tatsächlich zuständige Gericht muss dennoch anhand des Festnahmeprotokolls oder über die Staatsanwaltschaft bestätigt werden.

Darf die Familie sofort jemanden in Häktet Kronoberg besuchen?

Nicht automatisch. Bestätigen Sie zunächst, dass die Person tatsächlich dort untergebracht ist, und fragen Sie die Einrichtung vor der Anreise nach den aktuell geltenden Besuchsgenehmigungen, Buchungen und Kontaktbeschränkungen.

Hat man 30 Tage Zeit, um eine EHB-Entscheidung anzufechten?

Nein. Die 30-Tage-Frist im EHB-Gesetz ist grundsätzlich die Frist, innerhalb derer das Bezirksgericht über die Übergabe nach der Festnahme oder, falls keine Festnahme erfolgte, nach Mitteilung entscheiden soll. Die Rechtsmittelfrist ist eine andere Frage. Lesen Sie sofort die Rechtsmittelbelehrung und kontaktieren Sie einen Verteidiger.

Quellen und amtliche Hinweise

Gesetzestexte und amtliche Seiten wurden am 27. Oktober 2026 geprüft. In einem konkreten Fall müssen die aktuelle Gesetzesfassung und die tatsächliche gerichtliche Anordnung überprüft werden.

Lassen Sie bei einem laufenden Verfahren die konkrete Entscheidung und die Fristen zeitnah von einem schwedischen Rechtsanwalt prüfen. Eine Fallprüfung können Sie über die Kontaktseite anfragen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-27

Autor: Razmik Khachatrian

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