Auslieferung nach Ländern

Auslieferungsanwalt Coimbra: Gericht und Verfahren

In Coimbra kann der Tribunal da Relação de Coimbra, das Berufungsgericht, durch seine Strafsenate über Europäische Haftbefehle (EuHB) und die gerichtliche Phase einer Auslieferung entscheiden, sofern die örtlichen Zuständigkeitsregeln auf Coimbra verweisen. Nicht jede Festnahme in der Nähe führt zu diesem Gericht. Zunächst müssen Haftbefehl, für die Zuständigkeit maßgeblicher Ort und Zeitpunkt und das anwendbare Verfahren geklärt werden: EuHB zwischen EU-Mitgliedstaaten, Übergabe nach den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich oder Island/Norwegen beziehungsweise klassische Auslieferung. Anhörungen, Fristen und Rechtsmittel unterscheiden sich.

Welches Gericht und welche Staatsanwaltschaft sind in Coimbra zuständig?

Das Gericht nennt auf seiner offiziellen Personalliste einen 4. und 5. Strafsenat. Artikel 15 des Gesetzes 65/2003 stellt beim EuHB auf den Wohnsitz ab; besteht kein Wohnsitz, zählt die Region, in der die gesuchte Person bei Ausstellung des Haftbefehls war. Für gewöhnliche Auslieferungen bestimmt Artikel 49 des Gesetzes 144/99 den Bezirk, in dem die Person bei Eingang des Ersuchens wohnte oder sich befand. Der Rechtsbeistand muss Geschäftszeichen und tatsächlich befasstes Gericht ermitteln; Festnahmeort und Gefängnisadresse sind kein Beleg. Die Procuradoria-Geral Regional de Coimbra ist die regionale Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht, nicht das Gericht selbst. Bei einer klassischen Auslieferung trifft der Justizminister gemäß Artikel 46 bis 48 des Gesetzes 144/99 eine vorgelagerte Verwaltungsentscheidung; beim EuHB innerhalb der EU gibt es sie nicht. Das Gesetz 87/2021 fügte dem Gesetz 144/99 die Artikel 78-A bis 78-G hinzu: EuHB-Verfahrensregeln gelten entsprechend angepasst für Übergaben nach den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich und Island/Norwegen, nicht als gewöhnliche innergemeinschaftliche Haftbefehle. Das landesweite Verfahren erläutert der Portugal-Leitfaden.

Lokale Stellen und die richtige Kontaktaufnahme

EinrichtungAufgabeKontakt
Tribunal da Relação de Coimbra, 4. und 5. StrafsenatZuständiges Gericht für Anhörung und EntscheidungPalácio da Justiça, Rua da Sofia, 3004-501 Coimbra; +351 239 852 950; coimbra.tr@tribunais.org.pt
Procuradoria-Geral Regional de CoimbraRegionale Staatsanwaltschaft beim BerufungsgerichtPalácio da Justiça, Rua da Sofia, 3004-501 Coimbra; +351 239 852 965; secretariadomp.coimbra.tr@tribunais.org.pt
Estabelecimento Prisional de CoimbraMögliche Haftanstalt; tatsächlichen Ort bestätigenRua da Infantaria 23, 3004-006 Coimbra; +351 239 793 800

Gericht und regionale Staatsanwaltschaft haben ihren Sitz im Palácio da Justiça, Rua da Sofia, jedoch unterschiedliche Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Das Estabelecimento Prisional de Coimbra ist ein offiziell verzeichnetes Gefängnis, nicht die automatische Unterbringung für international Gesuchte. Vor einer Reise müssen Verteidigung und Familie die zuständige Haftbehörde und den tatsächlichen Aufenthaltsort klären. Aus diesen Behördenkontakten ergibt sich weder eine Kanzlei noch ein örtlicher Anwalt dieses Internetangebots.

Erste 72 Stunden: Handlungsplan, keine einheitliche Frist

Die ersten 72 Stunden sind hier ein praktischer Handlungsplan und keine einheitliche gesetzliche 72-Stunden-Frist. Beim EuHB muss eine Festnahme nach Artikel 18 des Gesetzes 65/2003 sofort der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden; die gesuchte Person ist unverzüglich zur Befragung vorzuführen und innerhalb von 48 Stunden nach Festnahme vom Berichterstatter-Richter anzuhören. Dieser prüft Rechtmäßigkeit und Fortdauer der Haft sowie mögliche mildere Maßnahmen. Artikel 17 sichert Verteidigerbeistand und einen geeigneten kostenlosen Dolmetscher zu, wenn Portugiesisch nicht verstanden wird. Kann das Berufungsgericht die Haftanhörung nicht durchführen, übernimmt nach Artikel 19 ein erstinstanzlicher Richter am Gerichtssitz nur diese begrenzte Aufgabe, bevor das Verfahren zurückgeht. Bei gewöhnlicher Auslieferung fordert Artikel 53 des Gesetzes 144/99 die Vorführung zur Staatsanwaltschaft innerhalb von 48 Stunden nach Festnahme und eine richterliche Anhörung mit Verteidiger. Vorläufige Festnahmen nach den Artikeln 62 bis 64 unterliegen weiteren Voraussetzungen und Fristen. Die Anhörung binnen 48 Stunden ist keine endgültige Übergabeentscheidung innerhalb von zwei Tagen.

ZeitpunktMaßnahmePrüfung
Nach FestnahmeGenaue Zeit, Polizeieinheit und Rechtsgrundlage notieren; Anwalt benachrichtigen.Tatsächlich befasstes Gericht und Staatsanwaltschaft klären.
Vor AnhörungVerteidiger, Dolmetscher und medizinische Versorgung verlangen.48-stündige EuHB-Richteranhörung von der Vorführung beim Staatsanwalt zur Auslieferung trennen.
In AnhörungZustimmung, Spezialitätserklärung und Haftentscheidung dokumentieren.Prüfen, ob zusätzliche Verteidigungszeit beantragt wurde.
DanachBeschluss, Zustellungsdatum und Beweise an Anwalt senden.Passende Widerspruchs- und Berufungsfrist klären, keine gesetzliche 72-Stunden-Endentscheidung annehmen.

Europäischer Haftbefehl: Widerspruch, Zustimmung und Haftfristen

Im EuHB-Verfahren erlaubt Artikel 21 des Gesetzes 65/2003 den Widerspruch in der Anhörung wegen falscher Identität oder gesetzlicher Versagungsgründe; für notwendige Verteidigungsvorbereitung kann das Gericht zusätzliche Zeit gewähren. Artikel 22 sieht normalerweise eine begründete Entscheidung binnen fünf Tagen nach der Anhörung vor. Artikel 26 nennt Gesamtfristen von 10 Tagen ab Zustimmung beziehungsweise 60 Tagen ab Festnahme ohne Zustimmung; eine begründete Verlängerung um 30 Tage setzt die Information der ausstellenden Behörde voraus. Artikel 30 unterscheidet Höchstfristen für die Haft: 60 Tage ohne Entscheidung der Relação, 90 Tage bei Rechtsmittel gegen diese Entscheidung und 150 Tage bei Verfassungsbeschwerde. Das Haftende beseitigt nicht automatisch den Haftbefehl. Zustimmung nach Artikel 20 ist persönlich, zu protokollieren und grundsätzlich unwiderruflich; sie beendet das streitige Vollstreckungsverfahren. Ein gesonderter Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz darf daraus nicht stillschweigend abgeleitet werden.

Klassische Auslieferung: acht Tage für den schriftlichen Einspruch

Bei gewöhnlicher Auslieferung gewährt Artikel 55 des Gesetzes 144/99 der Verteidigung acht Tage nach der Anhörung für einen schriftlich begründeten Einspruch mit Beweisen; maximal zehn Zeugen sind vorgesehen. Nach Artikel 52 darf die Haft nicht unverändert fortdauern, wenn das Berufungsgericht binnen 65 Tagen ab Festnahme nicht entschieden hat; ist eine nicht freiheitsentziehende Maßnahme unmöglich, kann unter Voraussetzungen eine Verlängerung um höchstens 25 Tage erfolgen. Für Rechtsmittel und vorläufige Festnahme gelten andere Grenzen. Die Einwendung in der EuHB-Anhörung ersetzt den schriftlichen Acht-Tage-Einspruch nicht. Ausführliche Ablehnungsgründe behandelt der Leitfaden zu Rechtsbehelfen in Portugal.

Unterschiedliche Rechtsmittelfristen zum Obersten Gerichtshof

Der Supremo Tribunal de Justiça, der Oberste Gerichtshof, entscheidet über die vorgesehenen Rechtsmittel in beiden Verfahren, aber nicht nach identischer Frist. Im gewöhnlichen Auslieferungsverfahren lässt Artikel 49 Absatz 3 des Gesetzes 144/99 ausschließlich Rechtsmittel gegen die Endentscheidung zu; Artikel 58 bestimmt 10 Tage, und das Rechtsmittel gegen eine bewilligende Entscheidung hat gemäß Artikel 49 Absatz 4 aufschiebende Wirkung. Beim EuHB sind nach Artikel 24 des Gesetzes 65/2003 bestimmte Haftentscheidungen und die Endentscheidung binnen fünf Tagen nach Zustellung anfechtbar, bei mündlicher, protokollierter Entscheidung ab deren Verkündung. Ein Anwalt muss Tenor, Zustellung und Fristbeginn dokumentieren. Verfassungsrechtliche Prüfung und Eilverfahren wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung haben jeweils eigene Zulässigkeitsvoraussetzungen; keines ersetzt automatisch das gesetzliche Rechtsmittel.

Was sagen die Urteile aus Coimbra tatsächlich?

Veröffentlichte Entscheidungen aus Coimbra sind hilfreich, aber einzelfallgebunden. In 13/23.4YRCBR vom 22. März 2023 wurde ein EuHB wegen Nichtrückkehr aus dem Halbvollzug abgelehnt, da nach den konkreten Umständen der portugiesische Straftatbestand der Gefangenenbefreiung bzw. Flucht und damit die erforderliche beiderseitige Strafbarkeit fehlten. Das schützt nicht jeden Einwohner und jeden Fluchtfall. In 7/25.5YRCBR wurde ein brasilianisches Auslieferungsersuchen wegen einer Strafe im halboffenen Vollzug auf Grundlage des CPLP-Übereinkommens bewilligt; vollständiges Urteil und einschlägiges Abkommen müssen geprüft werden. Die veröffentlichten Metadaten und der Verfahrensablauf widersprechen sich beim Entscheidungsdatum, weshalb hier kein bestimmter Tag behauptet wird. In 39/26.6YRCBR vom 29. April 2026 verweigerte Coimbra die Vollstreckung eines konkreten britischen Ersuchens: Das ab 1. Januar 2026 erweiterte Übergaberegime für Staatsangehörige durfte auf einen früheren Haftbefehl nicht zu deren Nachteil angewendet werden. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Ausstellungsdatum und Abkommensmitteilungen gemeinsam. Im Urteil 219/25.1YRPRT.S1 vom 16. Dezember 2025 bewertete der Oberste Gerichtshof die fehlende schriftliche portugiesische Übersetzung eines britischen Haftbefehls in jenem Fall als Verfahrensunregelmäßigkeit, die mangels rechtzeitiger Rüge geheilt war; außerdem prüfte er die damals geltende Mitteilung zur Staatsangehörigkeit. Daraus folgen weder automatische Entlassung wegen einer Übersetzung noch ein dauerhaftes Übergabeverbot. Spätere höchstrichterliche Entscheidungen sind zu prüfen.

Vor einem Einwand zur Staatsangehörigkeit oder zum zeitlichen Übergangsrecht sind unterschiedliche Urteile zu vergleichen. In 370/26.0YRLSB-5 (10. März 2026) ließ das Berufungsgericht Lissabon die Übergabe aufgrund eines britischen Haftbefehls vom 17. November 2023 nach einer Festnahme im Januar 2026 zu; Coimbra kam in 39/26.6YRCBR zur zeitlichen Anwendung des Regimes zu einem anderen Ergebnis. Lissabon ist keine Coimbra bindende Rechtsmittelinstanz, doch die Abweichung schließt eine automatische Anwendung des Coimbra-Urteils aus. Die Verteidigung muss Begründungen vergleichen und spätere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs prüfen.

Eine jüngere Coimbra-Entscheidung, 191/26.0YRCBR (16. September 2026), betraf ein brasilianisches Ersuchen und einen anhängigen Antrag auf internationalen Schutz. Danach kann Artikel 48 des Gesetzes 27/2008 die Vollstreckung einer endgültigen Auslieferungsentscheidung während der Prüfung dieses Antrags aussetzen, ohne das gerichtliche Auslieferungsverfahren selbst anzuhalten. Ein Asylantrag führt nicht automatisch zur Ablehnung der Auslieferung. Beide Verfahren und ihre Fristen sind gesondert zu verfolgen.

Haftort ermitteln und Besuche im Gefängnis Coimbra planen

Die Strafvollzugsverwaltung DGRSP nennt für die Haftanstalt Coimbra die Rua da Infantaria 23 und +351 239 793 800. Für Familienbesuche gelten laut Veröffentlichung samstags 09:00–11:00 für ungerade Gruppen und 14:30–16:00 für gerade Gruppen; sonntags besuchen die geraden Gruppen vormittags und die ungeraden nachmittags zu denselben Zeiten. Gruppe, Ausweis und Besuchserlaubnis sind vorab bei der Anstalt zu klären. Die Zeiten betreffen nicht anwaltliche Besuche und belegen keine Unterbringung einer bestimmten Person. Verteidiger sollten Haftort und Zuständigkeit mit der Behörde und dem Gericht abgleichen.

Welche Unterlagen benötigt der portugiesische Verteidiger?

Übermitteln Sie dem portugiesischen Verteidiger vollständigen Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, bestätigte Anschrift und Ausweis; genaue Festnahmezeit und Polizeidienststelle; Haftbefehl, internationale Fahndung oder Auslieferungsunterlagen; ersuchenden Staat und Aktenzeichen; Urteil und Rechtskraftnachweis sowie Reststrafe; benötigte Sprache und Dialekt, dringende Medikamente, Angehörigenkontakte, Anhörungsprotokolle, Haftanordnung und Zustellungsdaten. Notieren Sie gesondert, ob die Person der Übergabe zustimmte oder ausdrücklich auf Spezialität verzichtete. Hypothetisches Beispiel: Eine in Coimbra lebende Frau wird aufgrund eines italienischen EuHB festgenommen. Ihre Familie klärt das nach Artikel 15 zuständige Gericht, Dolmetschung und Anhörung nach Artikel 18; ein schriftlicher Acht-Tage-Einspruch aus dem klassischen Auslieferungsrecht wäre falsch. Bei einem brasilianischen Ersuchen müssen dagegen Abkommen und Fristen des Gesetzes 144/99 überprüft werden. Eine INTERPOL Red Notice ist für sich allein keine portugiesische Übergabeentscheidung.

Häufige Fragen der Angehörigen

Bestimmt das Gefängnis Coimbra die Gerichtszuständigkeit?

Nein. Haftunterbringung und örtliche Zuständigkeitsregeln sind verschieden. Aktenzeichen und zuständiges Gericht erfragen.

Dürfen Angehörige einer Übergabe zustimmen?

Nein. Die gesuchte Person entscheidet nach Rechtsberatung; Zustimmung und Spezialitätsverzicht wirken unterschiedlich.

Ist eine INTERPOL Red Notice eine Auslieferungsentscheidung?

Nein. Sie kann Polizeimaßnahmen auslösen; Haft und Übergabe folgen portugiesischem Recht und dem anwendbaren Abkommen.

Beträgt jede Rechtsmittelfrist zehn Tage?

Nein. Beim EuHB sind es nach Gesetz 65/2003 grundsätzlich fünf Tage, bei der Auslieferungsendentscheidung nach Gesetz 144/99 zehn Tage.

Zur Koordination grenzüberschreitender Verteidigung mit unabhängigen örtlichen Anwälten können Sie eine vertrauliche Anfrage senden. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Amtliche Quellen und Entscheidungen

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-28

Autor: Razmik Khachatrian

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