Auslieferung nach Ländern

Auslieferung aus Griechenland: Ablauf und Rolle des Anwalts

Bei einer gewöhnlichen Auslieferung aus Griechenland prüft zunächst der Rat des örtlich zuständigen Berufungsgerichts (Symvoulio Efeton) den Antrag; gegen die Entscheidung ist ein Rechtsbehelf zum griechischen Obersten Gerichtshof (Areios Pagos) möglich. Der Justizminister darf die Auslieferung erst anordnen, wenn eine positive gerichtliche Stellungnahme endgültig geworden ist. Die reguläre Rechtsmittelfrist beträgt fünf Tage ab Verkündung der Entscheidung.

Wenn Sie oder ein Angehöriger festgenommen wurden, unterscheiden Sie eine INTERPOL-Red Notice von der Festnahme, der gerichtlichen Stellungnahme und der ministeriellen Übergabeentscheidung. Beschaffen Sie die griechischen Verfahrensunterlagen, klären Sie, ob es um eine gewöhnliche Auslieferung oder einen Europäischen Haftbefehl (EuHB) geht, und wenden Sie sich unverzüglich an griechische Strafverteidigung.

Welches Verfahren gilt: Auslieferung oder Europäischer Haftbefehl?

Ermitteln Sie zuerst den ersuchenden Staat und das angeführte Rechtsinstrument. Bei einem Ersuchen eines Nicht-EU-Staates gelten üblicherweise der einschlägige Auslieferungsvertrag und, soweit dieser nicht entgegensteht, die griechische Strafprozessordnung (StPO), Gesetz 4620/2019, Artikel 436–457. Artikel 436 unterstellt die Vorschriften der StPO der Gegenseitigkeit, wenn kein Übereinkommen gilt, und füllt Lücken eines Vertrags. Ein bilateraler oder besonderer Vertrag kann das Ergebnis verändern; die genaue Rechtsgrundlage muss daher festgestellt werden.

Ein EuHB eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegt einem eigenen Übergabeverfahren nach dem griechischen Gesetz 3251/2004 und dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI. Es handelt sich nicht um eine gewöhnliche Auslieferung unter anderem Namen: Zuständigkeiten, Ablehnungsgründe und Fristen unterscheiden sich. Artikel 17 des Rahmenbeschlusses sieht zehn Tage nach Zustimmung und in anderen Fällen 60 Tage ab Festnahme vor; unter bestimmten Umständen sind weitere 30 Tage möglich. Dies sind Entscheidungsfristen für einen EuHB, keine Rechtsmittel- oder Haftfristen der gewöhnlichen Auslieferung. Ein Ersuchen eines europäischen Nicht-EU-Staates ist nicht allein deshalb ein EuHB, weil der Staat in Europa liegt; zu prüfen ist, ob ein gesondertes Übergabeabkommen gilt. Siehe den Leitfaden zum EuHB-Verfahren.

Griechenland ist seit dem 27. August 1961 an das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 (SEV Nr. 24) gebunden. Das Vertragsbüro des Europarats führt griechische Vorbehalte und Erklärungen zur Staatsangehörigkeit (Artikel 6), Gerichtsbarkeit (Artikel 7), Todesstrafe (Artikel 11), bestimmten Folgeersuchen (Artikel 18 Absatz 4) und zum Aufschub der Übergabe (Artikel 19) auf. Das Übereinkommen ist zusammen mit diesen Erklärungen und der geltenden StPO zu lesen; weitere Verträge sind anhand des ersuchenden Staates und des behaupteten Sachverhalts zu prüfen.

Welche griechischen Vorschriften gelten für ein gewöhnliches Auslieferungsersuchen?

Die zentralen innerstaatlichen Vorschriften stehen im Fünften Buch, Dritten Abschnitt, Ersten Kapitel der StPO. Der anwendbare Vertrag kann beeinflussen, wie eine Vorschrift wirkt.

Vorschrift oder InstrumentRegelungsgegenstandPraktische Bedeutung
Artikel 436 StPOVerhältnis zum Vertrag; Gegenseitigkeit ohne Übereinkommen.Zuerst den Vertrag bestimmen; die StPO gilt für ungeregelte Punkte.
Artikel 437 StPOVoraussetzungen und Strafschwellen.Im Regelfall muss die Tat nach dem Recht beider Staaten mit Freiheitsstrafe bedroht sein, deren Höchstmaß zwei Jahre übersteigt; bei einem Ersuchen aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung muss die endgültige Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr betragen. Vertrag prüfen.
Artikel 438–442 StPOAuslieferungsverbote, konkurrierende Ersuchen, Spezialität und Aufschub.Die Regeln anhand der Tatsachen und des Vertrags anwenden; ausführliche Ablehnungsgründe behandelt die Schwesterseite.
Artikel 443–447 StPOUnterlagen, Rückfragen, Festnahme, Identität und Akteneinsicht.Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen prüfen; Kopien können auf eigene Kosten verlangt werden.
Artikel 448–452 StPOZustimmung, Anhörung, Rechtsmittel, ministerielle Entscheidung und Haft.Diese Vorschriften legen den wichtigsten Zeitplan und die zuständigen Entscheidungsträger fest.
Artikel 457 StPOWeiterlieferung nach einer Auslieferung an Griechenland.Verlangt ein Drittstaat die Person wegen einer früheren, anderen Tat, setzt die Weiterlieferung die Zustimmung des Staates voraus, der die Person ursprünglich an Griechenland ausgeliefert hat.Handelt es sich um eine Weiterlieferung statt um das erste Ersuchen, ermitteln Sie den ursprünglich ausliefernden Staat und prüfen Sie, ob dessen Zustimmung vorliegt.
Europäisches Auslieferungsübereinkommen, SEV Nr. 24Ersuchen zwischen gebundenen Staaten, vorbehaltlich Protokollen und Vorbehalten.Griechische Erklärungen und den Vertragsstatus des ersuchenden Staates prüfen.
Gesetz 3251/2004 und Rahmenbeschluss 2002/584/JIÜbergabe aufgrund eines EuHB zwischen EU-Mitgliedstaaten.Wenn der EuHB gilt, das gesonderte Übergabeverfahren verwenden.

Wer entscheidet: das Berufungsgericht, der Areios Pagos oder der Minister?

Die Arbeitsbezeichnung — Rat der Berufungsrichter und Areios Pagos — ist im Wesentlichen richtig, aber unvollständig. Erstinstanzlich entscheidet der Rat des örtlich zuständigen Berufungsgerichts (Symvoulio Efeton), nicht ein einziges landesweites Auslieferungsgericht in Athen. Der Gerichtsbezirk hängt davon ab, wo sich die Person befindet und welche Behörden das Ersuchen bearbeiten. Der Präsident und der Staatsanwalt des Berufungsgerichts haben getrennte Aufgaben bei Festnahme und Aktenvorbereitung.

Der Rat des Berufungsgerichts gibt eine begründete gerichtliche Stellungnahme zum Ersuchen ab. Nach Artikel 451 können die gesuchte Person und der Staatsanwalt des Berufungsgerichts gegen die endgültige Entscheidung beim Areios Pagos Rechtsmittel einlegen. Der Oberste Gerichtshof entscheidet über dieses gesetzliche Rechtsmittel in Ratsbesetzung. Die Exekutivphase ist davon getrennt: Artikel 452 erlaubt dem Justizminister die Auslieferung nur dann anzuordnen, wenn die positive gerichtliche Stellungnahme endgültig und nicht mehr anfechtbar ist. Der Minister ersetzt daher kein Rechtsmittelgericht; eine positive gerichtliche Stellungnahme ist für sich genommen noch keine ministerielle Übergabeanordnung. Die Beschwerde muss Artikel 474 entsprechen und ihre Gründe nennen. In Entscheidung 124/2026 bestätigte der Areios Pagos, dass sich die Prüfung bei ausdrücklich benannten Beschwerdegründen auf die dadurch angegriffenen Punkte beschränkt; die Verteidigung sollte daher jeden zur Überprüfung gestellten Punkt klar formulieren.

In der Praxis muss die Verteidigung feststellen, ob die Sache noch beim Rat anhängig ist, ob die Fünftagesfrist bereits läuft, ob die Entscheidung endgültig ist und ob die ministerielle Entscheidung zugestellt wurde. Jede Phase hat eine andere zuständige Stelle und andere Folgen.

Wie läuft eine gewöhnliche Auslieferung von der Festnahme bis zur Übergabe ab?

PhaseZuständige StelleFrist oder RegelWas die Verteidigung tun sollte
1. ErsuchensunterlagenErsuchender Staat; griechische BehördenEs gelten die Anforderungen des Vertrags und der StPO; eine garantierte Gesamtdauer gibt es nicht.Ersuchen, Haftbefehl oder Urteil, Strafvorschriften, Übersetzungen und Identitätsdaten beschaffen. Klären, ob die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Strafe begehrt wird.
2. FestnahmePräsident des Berufungsgerichts; Staatsanwalt und PolizeiArtikel 445 sieht nach Eingang der Unterlagen einen Haftbefehl vor; unter dringenden Voraussetzungen kann auch eine vorläufige Festnahme erfolgen.Festnahmegrundlage feststellen sowie Uhrzeit und Ort dokumentieren. Dolmetscher und Rechtsbeistand verlangen. Eine Red Notice ist keine endgültige Auslieferungsentscheidung.
3. Identität und AkteStaatsanwalt des BerufungsgerichtsArtikel 446 verlangt die unverzügliche Vorführung zur Identitätsfeststellung.Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Aliasnamen überprüfen. Nach Artikel 447 Akteneinsicht und Kopien auf eigene Kosten beantragen.
4. Anhörung vor dem RatZuständiger Rat des BerufungsgerichtsArtikel 449: Der Rat ist innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Festnahme- und Identitätsberichte einzuberufen.Mit Verteidiger und Dolmetscher erscheinen. Identität, erforderliche Unterlagen und die Einhaltung des anwendbaren Rechts und Vertrags behandeln. Die Anhörung ist grundsätzlich öffentlich, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
5. RechtsmittelAreios PagosArtikel 451: fünf Tage ab Verkündung; der Oberste Gerichtshof soll innerhalb von fünfzehn Tagen entscheiden.Das Verkündungsdatum schriftlich bestätigen und das Rechtsmittel fristgerecht in der vorgeschriebenen Form einlegen. Nicht davon ausgehen, dass eine später erhaltene Abschrift den Fristbeginn verschiebt.
6. Ministerielle Entscheidung und ÜbergabeJustizminister; zuständige BehördenArtikel 452 verlangt eine endgültige positive gerichtliche Stellungnahme. Die Person ist freizulassen, wenn der ersuchende Staat sie nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem ihm die ministerielle Entscheidung zugestellt wurde, abholt.Entscheidung und Zustellungsnachweis beschaffen. Griechische Verfahren, Aufschubbeschlüsse und Vertragsbedingungen prüfen, die den Transfer beeinflussen.

Welche Rechte hat die betroffene Person bei der ersten Anhörung?

Die Auslieferungsanhörung ist ein Gerichtsverfahren und kein informelles Polizeiverhör. Artikel 449 erlaubt das Erscheinen mit einem Verteidiger und einem Dolmetscher eigener Wahl; fehlen diese, kann die Person den Präsidenten des Berufungsgerichts um Bestellung bitten. Die Anhörung ist grundsätzlich öffentlich, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Besprechen Sie Verfahrensentscheidungen vor der Anhörung mit dem Verteidiger.

Nach Artikel 450 gibt der Rat eine begründete Stellungnahme zur Identität, zum Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, zur Auslieferungsfähigkeit der Tat und zu anwendbaren gesetzlichen Verboten ab. Nach Artikel 450 Absatz 2 prüft der Rat, sofern ein Vertrag dies nicht ausschließt, auch, ob die vorgelegten amtlichen Beweise eine Festnahme und Überstellung zur Hauptverhandlung in Griechenland rechtfertigen würden, wenn die Tat dort begangen worden wäre. Er kann weitere sachdienliche Beweise erheben und die endgültige Entscheidung um höchstens drei Monate aufschieben. Er führt normalerweise keinen vollständigen Strafprozess über die Schuldfrage; Umfang und Grenzen dieser Beweisprüfung richten sich nach dem anwendbaren Übereinkommen und den Akten. Bei einem Ersuchen um Vollstreckung einer Strafe darf nicht vorausgesetzt werden, dass diese Beweisprüfung gilt; der anwendbare Vertrag kann sie ausschließen.

Artikel 447 gewährt das Recht, die Unterlagen einzusehen und auf eigene Kosten Kopien zu beantragen. Die Verteidigung sollte den Originalhaftbefehl oder das Urteil, die Identitätsunterlagen und die Vertragsdokumente vergleichen und zusätzliche Erläuterungen anfordern, die der ausländische Staat übermittelt hat.

Wie lange darf die Haft dauern, und kommt eine Freilassung gegen Kaution in Betracht?

Haft ist nicht in jeder Phase zwingend. Nach Artikel 449 kann der zuständige Rat eine vorläufige Freilassung anordnen und nach den innerstaatlichen Verfahrensregeln Kaution festsetzen. Die Entscheidung hängt von den Umständen ab; Wohnsitz, familiäre Bindungen oder ein Kautionsangebot garantieren keine Freilassung. Eine vorläufige Freilassung kann mit der Veröffentlichung einer die Auslieferung bewilligenden Entscheidung automatisch enden. Deshalb muss die Wirkung jeder Anordnung geprüft werden, statt davon auszugehen, dass die Kaution während eines Rechtsmittels fortgilt.

Artikel 452 begrenzt die Auslieferungshaft auf 24 Monate ab Festnahme; der Justizrat kann die Frist um weitere sechs Monate verlängern. Artikel 96 des Gesetzes 4623/2019 änderte die ursprüngliche Frist von 12 auf 24 Monate. Gesondert ist die Person freizulassen, wenn der ersuchende Staat sie nicht innerhalb von zwei Monaten, nachdem die ministerielle Entscheidung dem ersuchenden Staat zugestellt wurde, abholt. Das sind gesetzliche Sicherungen, keine Prognose der Verfahrensdauer und keine automatische Freilassung ohne Prüfung der Haftunterlagen. Bei einem Streit über die Haft entscheidet der zuständige Rat nach Artikel 452 über Einwände; die Verteidigung sollte ab dem belegten Festnahmedatum rechnen und jede Verlängerungsentscheidung prüfen.

Diese Grenzen sind von EuHB-Fristen zu unterscheiden. Die im Rahmenbeschluss vorgesehenen Fristen von 10, 60 und möglicherweise weiteren 30 Tagen betreffen die Entscheidung über die Vollstreckung eines EuHB; die Haft richtet sich nach den einschlägigen EU- und griechischen Regeln. Der Ablauf einer Entscheidungsfrist führt nicht zwangsläufig zur automatischen Freilassung. Artikel 452 weist dem zuständigen Rat des Berufungsgerichts außerdem die Entscheidung über Zweifel oder Einwände zur Auslieferungshaft zu; die Verteidigung sollte eine zeitnahe Entscheidung beantragen und die Haftunterlagen prüfen.

Was gilt bei griechischer Staatsangehörigkeit, doppelter Staatsangehörigkeit oder einem griechischen Strafverfahren?

Artikel 438 Buchstabe a untersagt die gewöhnliche Auslieferung, wenn die Person zur Tatzeit griechischer Staatsangehöriger war. Der Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsangehörigkeit ist wichtig; sichern Sie deshalb Nachweise über einen aktuellen Pass hinaus. Übertragen Sie diese Regel nicht automatisch auf einen EuHB, der einem eigenen Verfahren folgt. Doppelte Staatsangehörigkeit allein entscheidet weder über das Verfahren noch über vertragliche Ausnahmen.

Nach Artikel 441 kann die Übergabe aufgeschoben werden, solange in Griechenland ein Strafverfahren läuft und nach einer Verurteilung bis zur Verbüßung der Strafe oder Freilassung. Artikel 442 regelt die vorübergehende Übergabe unter bestimmten Umständen. Der Areios Pagos stellte in Entscheidung 790/2025 klar, dass dadurch die ministerielle Übergabeentscheidung aufgeschoben wird, nicht aber die gerichtliche Prüfung des Auslieferungsantrags oder des Rechtsmittels. Bevor die ministerielle Entscheidung als sofortige Übergabe behandelt wird, sollte die Verteidigung griechische Anklagen, Anhörungen, Strafen und Anordnungen prüfen, die den Zeitplan beeinflussen.

Was ändert die Zustimmung zur Auslieferung?

Zustimmung ist nicht dasselbe wie der Verzicht auf eine Anhörung. Artikel 448 verlangt eine ausdrückliche Zustimmung vor dem Präsidenten des zuständigen Berufungsgerichts, in Anwesenheit des Verteidigers und eines Dolmetschers, wenn die Person Griechisch nicht versteht. Sie muss darüber aufgeklärt werden, dass die Erklärung unwiderruflich ist. Zustimmung kann das Verfahren verkürzen, aber Möglichkeiten zur Anfechtung beseitigen; holen Sie zuerst unabhängigen Rat in einer Sprache ein, die die Person versteht.

Die Zustimmung hebt den Spezialitätsgrundsatz nicht auf: Im Allgemeinen darf der ersuchende Staat die Person wegen vor der Übergabe begangener anderer Taten als der von der Übergabe erfassten nicht verfolgen; Vertrags- und Gesetzesausnahmen sind möglich. Die Verteidigung sollte erklären, welche Anklagepunkte oder Strafen erfasst sind, ob weitere Vorwürfe bestehen und ob eine spätere Verfolgung oder Weitergabe die Zustimmung Griechenlands erfordert. Die Zustimmung zur Übergabe ist von einem Verzicht auf Anwesenheit oder andere Verfahrensrechte zu unterscheiden.

Was sollte ein Auslieferungsverteidiger in jeder Phase tun?

Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Einordnung des Verfahrens, nicht mit einem Erfolgsversprechen. Die Verteidigung muss klären, ob gewöhnliche Auslieferung, ein EuHB, vorläufige Festnahme aufgrund einer Fahndungsmeldung oder eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme vorliegt. Auslieferung, EuHB-Übergabe und Abschiebung sind unterschiedliche Verfahren; eine INTERPOL-Red-Notice beweist nicht, dass eine Übergabeanordnung besteht.

  • Unmittelbar nach der Festnahme: Behörde, Rechtsinstrument, Festnahmezeit, zuständigen Gerichtsbezirk sowie Zugang zu Verteidiger und Dolmetscher bestätigen. Gegebenenfalls das Konsulat benachrichtigen und der Familie mitteilen, welche Behörde die Person festhält.
  • Nach Eingang der Akte: Identität, Haftbefehl oder rechtskräftiges Urteil, Tat und Strafe, Übersetzungen, Rechtsvorschriften, Vertragsstatus und etwaige Rückfragen nach Artikel 444 prüfen.
  • Vor der Anhörung des Rates: Nachweise zu Identität, Staatsangehörigkeit, griechischen Verfahren und Status des ausländischen Urteils ordnen. Ausführliche Ablehnungsgründe und Beweismittel behandelt der Leitfaden zur Anfechtung einer Auslieferung aus Griechenland.
  • Nach der Entscheidung: das Verkündungsdatum dokumentieren, das Rechtsmittel nach Artikel 451 prüfen, Haftanordnungen kontrollieren und die ministerielle Phase verfolgen, wenn die Stellungnahme endgültig und positiv wird.
  • Bei einer Person in einem anderen Teil Griechenlands: den Leitfaden zum jeweiligen Gerichtsbezirk heranziehen und nicht annehmen, dass die Praxis in Athen landesweit gilt. Eigene Seiten behandeln Athen, Thessaloniki und Heraklion; Patras und Piräus sind ebenfalls im Seitenplan vorgesehen.

Wird ein EU-Bürger von einem Drittstaat gesucht, kann das EU-Recht zusätzliche Abstimmung verlangen, wenn Artikel 18 und 21 AEUV anwendbar sind. Im Urteil BY (C-398/19, 17. Dezember 2020) stellte der Gerichtshof klar, dass der ersuchte Staat dem Staat der Staatsangehörigkeit die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Angaben übermitteln und ihm eine angemessene Frist geben muss, um einen EuHB für zumindest dieselben Taten auszustellen. Der ersuchte Staat muss nicht die vollständige Ermittlungsakte beschaffen und kann nach Ablauf einer angemessenen Frist fortfahren, wenn kein einschlägiger EuHB ausgestellt wird. Daraus folgt keine automatische Immunität gegen Auslieferung. Bei einem Ersuchen zur Strafvollstreckung kann auch das gesonderte Urteil Generalstaatsanwaltschaft München (C-237/21, 22. Dezember 2022) relevant sein: Wenn der EU-Bürger dauerhaft im ersuchten Staat lebt, dessen Recht die Auslieferung eigener Staatsangehöriger zur Strafvollstreckung verbietet und eine Vollstreckung im Inland ermöglicht, muss der ersuchte Staat aktiv die Zustimmung des Drittstaates dazu einholen, dass die Strafe im ersuchten Staat vollstreckt wird. Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann eine Auslieferung zur Erfüllung einer internationalen Verpflichtung dennoch zulässig sein, sofern die Grundrechte gewahrt bleiben. Das spätere Urteil Kamekris (C-219/25 PPU, 19. Juni 2025) ist ebenfalls relevant, wenn ein anderer EU-Mitgliedstaat die Auslieferung derselben Person an denselben Drittstaat zuvor wegen eines ernsthaften Risikos von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren abgelehnt hat: Das EU-Recht verlangt nicht allein wegen dieser früheren Entscheidung automatisch eine Ablehnung, doch der neu ersuchte Staat muss die Gründe der früheren Ablehnung bei seiner eigenen Grundrechtsprüfung angemessen berücksichtigen. Diese Fragen des EU-Rechts sind einzelfallabhängig und ersetzen das griechische gesetzliche Rechtsmittel nicht.

Was sollten die betroffene Person und ihre Familie jetzt vorbereiten?

Legen Sie eine chronologisch datierte Akte an und bewahren Sie Originale auf. Dazu gehören griechische Festnahme- und Haftunterlagen; ausländischer Haftbefehl, Anklageschrift oder rechtskräftiges Urteil; Vorschriften über Tat und Strafe; Ausweispapiere und Nachweise über Namens- oder Staatsangehörigkeitsänderungen; Festnahmedatum und jede Haftverlängerungsentscheidung; außerdem Ladungen, gerichtliche Entscheidungen, ministerielle Mitteilungen und Übersetzungen. Bei einem Ersuchen aufgrund einer Verurteilung sollten Nachweise zur Rechtskraft sowie dazu beigefügt werden, ob die Person benachrichtigt wurde und teilnehmen oder sich vertreten lassen konnte.

Die Familie sollte die genaue Uhrzeit und den Ort der Festnahme, die kontaktierte Behörde, den Namen des Dolmetschers und die Daten auf allen Unterlagen notieren. Verhandeln Sie nicht direkt mit der ausländischen Polizei und geben Sie keine widersprüchlichen Erklärungen ab. Übermitteln Sie Unterlagen sicher und lassen Sie sich von der Verteidigung den nächsten Anhörungstermin, die Haftgrundlage, die Rechtsmittelfrist und die für jedes Dokument verantwortliche Person bestätigen.

Hypothetisches Beispiel: Ein Nichtgrieche wird in Thessaloniki festgenommen, nachdem ein Nicht-EU-Staat seine Auslieferung zur Strafverfolgung beantragt hat. Die Verteidigung sollte zunächst feststellen, dass es sich um gewöhnliche Auslieferung handelt, das Ersuchen und den Festnahmebericht beschaffen, prüfen, ob die vorgeworfene Tat Artikel 437 und die Schwelle des einschlägigen Vertrags erfüllt, und die Anhörung vor dem zuständigen Rat des Berufungsgerichts vorbereiten. Verkündet der Rat eine endgültige ablehnende Entscheidung für die betroffene Person, muss die Verteidigung die Fünftagesfrist des Artikels 451 als dringend behandeln und ab Verkündung rechnen, nicht ab dem Tag, an dem die Familie vom Ergebnis erfährt.

Wo finden Sie Informationen zu Ablehnungsgründen und örtlicher Gerichtspraxis?

Dieser Leitfaden erläutert das gewöhnliche Verfahren sowie die Rollen von Gericht und Minister, aber nicht jeden Ablehnungsgrund und jedes Rechtsmittelargument. Artikel 438 enthält Verbote und Menschenrechtsschutz, deren Anwendung von den Tatsachen und dem Vertrag abhängt; ausführliche Gründe und Beweismittel behandelt die Seite zu Ablehnung und Rechtsmitteln. Zum internationalen Ablauf siehe den Leitfaden von der Auslieferungsanfrage bis zur endgültigen Entscheidung.

Örtliche Fragen — die zuständige Behörde des Bezirks, Zugangsregelungen zur inhaftierten Person und der Haftort nach einer Festnahme in einem bestimmten Gebiet — müssen für den tatsächlichen Festnahmeort bestätigt werden. Diese Seite behauptet nicht, dass in ganz Griechenland dieselbe Haftanstalt, derselbe Anhörungsort oder derselbe örtliche Zeitplan gilt.

Häufig gestellte Fragen

Bedeutet eine INTERPOL-Red-Notice, dass Griechenland die Auslieferung bereits angeordnet hat?

Nein. Eine Red Notice ist eine internationale polizeiliche Fahndungsmeldung, keine griechische gerichtliche Stellungnahme und keine ministerielle Übergabeentscheidung. Die Behörden müssen die Rechtsgrundlage der Festnahme und das anschließende Verfahren feststellen.

Kann eine Auslieferungsentscheidung in Griechenland angefochten werden?

Bei gewöhnlicher Auslieferung sieht Artikel 451 ein Rechtsmittel zum Areios Pagos innerhalb von fünf Tagen ab Verkündung der endgültigen Entscheidung des Rates des Berufungsgerichts vor. Holen Sie sofort Rat ein, weil die Frist kurz ist und das EuHB-Verfahren abweicht.

Darf der Justizminister die Auslieferung vor Abschluss des Gerichtsverfahrens anordnen?

Nein. Nach Artikel 452 darf eine Auslieferung erst angeordnet werden, nachdem der gerichtliche Rat eine endgültige positive Stellungnahme abgegeben hat. Gerichtliche Phase und ministerielle Entscheidung sind getrennt.

Kann die griechische Staatsangehörigkeit die Übergabe verhindern?

Artikel 438 Buchstabe a untersagt die gewöhnliche Auslieferung, wenn die Person zur Zeit der behaupteten Tat griechischer Staatsangehöriger war. Für einen Europäischen Haftbefehl gilt ein gesondertes Verfahren; diese Schlussfolgerung darf nicht ohne Prüfung des EuHB-Rechts und der Tatsachen übertragen werden.

Quellen und Rechtsmaterialien

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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-26

Autor: Razmik Khachatrian

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